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FTI-Pleite: Mehr als 200.000 Pauschalreisen storniert – Entschädigungsanträge laufen schleppend

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Im Frühsommer 2024 erlebte die deutsche Reisebranche einen Schock, als der drittgrößte Reiseveranstalter FTI Insolvenz anmeldete und somit mehr als 215.000 Pauschalreisen betroffen waren.

Die Pleite führte zu einem massiven Rückgang des Vertrauens in die Branche und ließ viele Reisende ratlos zurück. Während bereits über zehn Millionen Euro an Entschädigungen durch den Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF) ausgezahlt wurden, haben viele der Anspruchsberechtigten bisher keinen Erstattungsantrag gestellt. Diese Situation wirft nicht nur Fragen zur Effizienz des Entschädigungsprozesses auf, sondern auch zur Informationspolitik des DRSF und der Reiseveranstalter.

Insolvenz des Reiseveranstalters FTI

Die Insolvenz des FTI-Reiseveranstalters war ein unvorhergesehenes Ereignis, das auf eine Vielzahl von Faktoren zurückzuführen ist, darunter die anhaltenden Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf die Reisebranche, steigende Betriebskosten und sinkende Buchungszahlen.

Mit der Pleite verloren viele Reisende ihre bereits gebuchten Reisen und damit auch ihre Investitionen. FTI hatte im Jahr 2023 noch über 2,5 Millionen Kunden bedient, was die Tragweite der Insolvenz unterstreicht.

Entschädigungsprozess über den DRSF

Um die betroffenen Reisenden zu unterstützen, sprang der Deutsche Reisesicherungsfonds (DRSF) ein, der als Schutzmechanismus für bereits geleistete Zahlungen bei Insolvenz eines Reiseveranstalters dient. Seit dem Start des Erstattungsprozesses am 8. August 2024 haben bereits über 125.000 Anträge bei dem Fonds Eingang gefunden. Der DRSF teilte mit, dass bisher über zehn Millionen Euro an Entschädigungen ausgezahlt wurden und ein mittlerer zweistelliger Millionen-Euro-Betrag insgesamt an die betroffenen Kunden erstattet werden soll.

„Wir sehen, dass ein beträchtlicher Teil der kontaktierten Verbraucher mit der Bearbeitung ihres Erstattungsantrags entweder noch gar nicht begonnen hat oder zwar begonnen, aber nicht abgeschickt hat“, erklärt Ali Arnaout, Geschäftsführer des DRSF. Dies ist ein alarmierendes Zeichen, da die Frist für die Antragstellung bis Ende 2024 läuft und viele Reisende möglicherweise Gefahr laufen, ihre Ansprüche zu verlieren.

Antragsstellung und Kommunikationsprobleme

Die Antragsstellung erfolgt bisher ausschließlich online, was für viele Verbraucher, die mit digitalen Prozessen Schwierigkeiten haben oder diese nicht bevorzugen, eine Hürde darstellt. „Unsere Daten zeigen, wie schnell und effizient die Online-Antragsstellung für die meisten Verbraucher funktioniert“, sagt Stefan Mees, der zweite Geschäftsführer des DRSF. Dennoch plant der Fonds, in naher Zukunft auch Papierformulare anzunehmen, um den Bedürfnissen der weniger technikaffinen Reisenden gerecht zu werden.

Insgesamt wurden 180.000 Anspruchsberechtigte angeschrieben. Die Tatsache, dass viele von ihnen keinen Antrag gestellt haben, könnte darauf hindeuten, dass die Informationen über den Entschädigungsprozess nicht ausreichend kommuniziert wurden. Das Vertrauen in den Fonds und die Reisebranche allgemein könnte ebenfalls einen Einfluss auf die zögerliche Reaktion der Reisenden haben.

Trotz der Herausforderungen, die mit der FTI-Pleite verbunden sind, versichert der DRSF, dass alle Anspruchsberechtigten ihre Erstattung erhalten werden. Der Fonds bietet bereits jetzt eine wichtige Unterstützung für Reisende, die in der unsicheren Zeit nach der Insolvenz des FTI-Veranstalters auf Klarheit und Entschädigung hoffen.

Die Insolvenz von FTI hat nicht nur die betroffenen Reisenden getroffen, sondern wirft auch grundlegende Fragen über die Stabilität der Reisebranche in Deutschland auf. Die Notwendigkeit einer stärkeren Informationsverbreitung und die Implementierung benutzerfreundlicher Antragsverfahren sind entscheidend, um das Vertrauen der Verbraucher zurückzugewinnen und zukünftige Insolvenzen zu vermeiden. In einer Zeit, in der Reisen für viele Menschen nicht nur ein Hobby, sondern auch eine wichtige Lebensader darstellt, ist es von größter Bedeutung, dass Reiseveranstalter und Schutzmechanismen wie der DRSF eng zusammenarbeiten, um die Verbraucher bestmöglich zu schützen.

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