Das höchste Gericht Großbritanniens hat entschieden: Ryanair durfte Piloten, die sich an Streiks beteiligten, nicht durch den Entzug von Reisevorteilen bestrafen. Diese Entscheidung des Supreme Court beendet einen jahrelangen Rechtsstreit zwischen der britischen Pilotengewerkschaft BALPA und der Fluggesellschaft. Der Fall beleuchtet die Grenzen der Maßnahmen, die Unternehmen gegen streikende Mitarbeiter ergreifen dürfen, und stärkt das Streikrecht.
Der Konflikt entzündete sich im Sommer 2019, als Ryanair-Piloten gegen lange Arbeitszeiten, geringe Lohnsteigerungen und verschlechterte Arbeitsbedingungen streikten. Ryanair reagierte darauf, indem es den streikenden Piloten nach und nach die Reisevorteile entzog – eine Maßnahme, die von der Gewerkschaft als „Blacklisting“ verstanden wurde. BALPA klagte daraufhin und argumentierte, die Bestrafung sei nicht nur kleinlich, sondern illegal. Im Januar 2025 gab das Berufungsgericht BALPA Recht und erklärte, Ryanairs Vorgehen verstoße gegen die sogenannten Blacklisting Regulations. Damit wurde das Streikrecht als geschützt bestätigt.
Ryanair legte gegen diese Entscheidung Berufung beim Supreme Court ein, der höchsten gerichtlichen Instanz des Landes. Diese Woche jedoch lehnte der Supreme Court den Antrag auf Berufung ab. Für Piloten wie Laura Singh, die sich am Streik beteiligt hatte, bedeutet dies eine späte, aber deutliche Bestätigung. Zohra Francis, die Rechtsdirektorin von BALPA, bezeichnete das Urteil als „einen Sieg, der niemals notwendig gewesen wäre“. Die Anwälte von Farrer & Co., die BALPA vertraten, sehen darin eine Bestätigung, daß das Gesetz auf Seiten der Arbeitnehmer stehe. Die Entscheidung sende ein klares Signal an Unternehmen und Mitarbeiter gleichermaßen und stärke die Rechte von Arbeitnehmern, die für bessere Bedingungen eintreten.