Das Landgericht Köln hat der Lufthansa untersagt, bestimmte Werbeaussagen zum CO₂-Ausgleich bei Flugreisen weiter zu verwenden. Nach Auffassung des Gerichts stellt die Werbung eine Irreführung dar. Die Klage gegen die Fluggesellschaft hatte die Deutsche Umwelthilfe (DUH) eingereicht. Das Urteil (Az. 84 O 29/24 vom 21. März 2025) ist noch nicht rechtskräftig.
Im Zentrum des Verfahrens standen Werbeaussagen auf der Internetseite der Lufthansa. Das Unternehmen hatte damit geworben, dass CO₂-Emissionen durch Beiträge zu Klimaschutzprojekten ausgeglichen werden könnten. Dabei hieß es, alle Projekte würden langfristig entweder CO₂ einsparen oder aus der Atmosphäre binden. Nach Ansicht des Gerichts fehlte jedoch eine konkrete Darstellung, wie die Emissionen eines gebuchten Fluges tatsächlich kompensiert werden. Zudem entstehe bei Verbrauchern der Eindruck, sie könnten durch eine Geldzahlung klimaneutral fliegen – was nach Auffassung des Gerichts nachweislich nicht zutreffe.
Auch Aussagen der Lufthansa zu nachhaltigen Kraftstoffen bewertete das Gericht als irreführend. Laut Urteil darf die Fluggesellschaft diese Form der Werbung in Zukunft nicht mehr nutzen. Die Deutsche Umwelthilfe begrüßte die Entscheidung als wichtigen Erfolg im Kampf gegen Verbrauchertäuschung. Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch bezeichnete das Urteil als eines der „klarsten und wichtigsten“ gegen sogenanntes Greenwashing.
Die Lufthansa äußerte sich zurückhaltend zu der Gerichtsentscheidung. In einer kurzen Stellungnahme erklärte das Unternehmen, man nehme das Urteil zur Kenntnis und werde es sorgfältig prüfen. Eine Entscheidung über weitere rechtliche Schritte, wie etwa eine Berufung, ließ die Fluggesellschaft zunächst offen.
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