Ein Richter des Washington Superior Court hat den Versuch von Boeing zurückgewiesen, eine Klage von Passagieren abzuweisen, die sich an Bord des Alaska-Airlines-Flugs 1282 befanden, bei dem im vergangenen Jahr mitten im Flug ein Türstopfen herausgebrochen war. Das Flugzeug erlitt eine unkontrollierte Dekompression und mußte notlanden. Die Entscheidung des Richters erlaubt es den Klägern, ihren Fall weiter zu verfolgen und zu versuchen, nachzuweisen, daß die Handlungen der Beklagten vorsätzlich oder rücksichtslos waren, und Schadenersatzforderungen geltend zu machen.
Der Richter lehnte den Antrag von Boeing ab, die Klagen der 38 Passagiere wegen „Empörung“ (intentional infliction of emotional distress) abzuweisen, ebenso wie ähnliche Anträge von Alaska Airlines und Spirit AeroSystems. Die Klage war ursprünglich im Januar 2024 von der Anwaltskanzlei Stritmatter im Namen von sechs Passagieren eingereicht worden, wenige Tage nach dem Vorfall. Die Zahl der vertretenen Kläger ist seitdem auf 38 Passagiere und 14 Familienangehörige angewachsen, und der Fall wurde an ein Bundesgericht verlegt. Die Kläger fordern Schadenersatz und Strafschadenersatz von Boeing, Alaska Airlines und Spirit AeroSystems (dem Hersteller des Türstopfens) wegen Fahrlässigkeit, Produkthaftung, Betrug und unternehmerischem Fehlverhalten.
Die jüngste Anhörung diente der Beurteilung des Anspruchs der Kläger auf „Empörung“ nach dem Recht des Staates Washington. Die Beklagten argumentierten, daß die Behauptungen der Kläger die rechtliche Schwelle für „Empörung“ nicht erreichten, die ein Verhalten erfordert, das „so ungeheuerlich im Charakter und so extrem im Grad ist, daß es alle möglichen Grenzen der Anständigkeit überschreitet und als abscheulich und in einer zivilisierten Gemeinschaft als völlig unerträglich angesehen werden muß“. Der Richter wies die Anträge der Beklagten auf Abweisung der „Empörungs“-Ansprüche zurück und erlaubte dem Fall, in die nächste Phase des Rechtsstreits einzutreten, wie etwa die Beweisaufnahme oder die Prozeßvorbereitung.
Anwälte der Kläger fordern Rechenschaftspflicht
Ein Anwalt der Kläger, Daniel Laurence, erklärte, daß die Beklagten zwar Fehler im Nachgang des Vorfalls und in nachfolgenden Anhörungen des National Transportation Safety Board (NTSB) eingeräumt hätten, es in diesem Fall jedoch darum gehe, sie für die Auswirkungen dieser Fehler auf die Passagiere zur Rechenschaft zu ziehen. Er sagte: „Es ist entsetzlich, daß Boeing und Alaska Airlines zugeben, daß ihr Flugzeug, das sich vollständig in ihrer Kontrolle befand und von dem sie wußten oder hätten wissen müssen, daß es defekt war, mitten in der Luft aufgesprungen ist; und doch weigern sich diese Unternehmen selbst jetzt noch zuzugeben, daß sie für den tiefen und bleibenden Schrecken zur Verantwortung gezogen werden sollten, den sie verursacht haben.“
Der Fall zieht sich seit Januar letzten Jahres durch die Gerichtsbarkeit, wurde bei einem Bundesgericht neu eingereicht und dann im Mai letzten Jahres geändert, um zusätzliche Anklagen wegen Betrugs und unternehmerischen Fehlverhaltens gegen Boeing hinzuzufügen. Nachdem die Anträge auf Abweisung nun abgelehnt wurden, wird der Fall weiter verhandelt, Experten gehen jedoch davon aus, daß es wahrscheinlich noch mindestens zwei weitere Jahre dauern wird, bis ein Abschluß erreicht ist. Neben dieser Hauptklage sind bei verschiedenen Gerichten in Washington und Oregon mindestens 20 weitere Klagen einzelner Passagiere und kleinerer Gruppen gegen Boeing und Alaska Airlines anhängig.