Der österreichische Nationalrat hat vor kurzem das Resilienz kritischer Einrichtungen-Gesetz (RKE-Gesetz) mit den Stimmen der Koalitionsparteien und der Grünen verabschiedet. Das Gesetz setzt die EU-Resilienz-Richtlinie in nationales Recht um und soll die Widerstandsfähigkeit wichtiger Sektoren und Unternehmen gegen physische Störungen erhöhen. Betroffen sind voraussichtlich mehrere hundert Einrichtungen aus elf Sektoren, darunter Energie, Verkehr, Gesundheitswesen, Finanzwirtschaft und Lebensmittelversorgung.
Das RKE-Gesetz schafft die Grundlage für eine nationale Strategie zur Resilienz kritischer Einrichtungen. Es verpflichtet die als kritisch eingestuften Unternehmen, regelmäßige Risikoanalysen und Resilienzpläne zu erstellen, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zu ergreifen sowie Sicherheitsvorfälle binnen 24 Stunden an die zuständigen Behörden zu melden. Zudem können Zuverlässigkeitsüberprüfungen für sicherheitsrelevantes Personal angeordnet werden. Bei Verstößen gegen diese Pflichten drohen betroffenen Unternehmen Verwaltungsstrafen, die im Falle der Nichtumsetzung baulicher Maßnahmen bis zu 500.000 Euro betragen können. Die Zuständigkeit liegt primär beim Innenministerium, welches auch eine nationale Risikoanalyse durchführen und die kritischen Einrichtungen mittels Bescheid festlegen muss. Die Bestimmungen des Gesetzes treten großteils ab 1. März 2026 in Kraft.
Eng verbunden mit dem neuen Gesetz ist die Weiterentwicklung der Strategie zur Drohnenabwehr. Die Regierung reagiert damit auf aktuelle Bedrohungsszenarien in Europa, bei denen unbemannte Flugobjekte zur Spionage oder Sabotage kritischer Infrastrukturen, etwa im Verkehrsbereich wie an Flughäfen, genutzt werden könnten. Zwar bestehen bereits operative Maßnahmen – wie etwa Drohnendetektionssysteme am Flughafen Wien-Schwechat und militärische Abwehrmaßnahmen des Bundesheeres – doch die neue umfassende Strategie soll die Zusammenarbeit zwischen Innen-, Verteidigungs- und Infrastrukturministerium intensivieren.
Die Minister der beteiligten Ressorts betonten die Dringlichkeit der Maßnahmen. Innenminister Gerhard Karner hob hervor, dass es um den Schutz der Menschen und der notwendigen Versorgungseinrichtungen gehe. Außenministerin Beate Meinl-Reisinger unterstrich die Notwendigkeit, vorbereitet zu sein – national sowie im Austausch mit den europäischen Partnern. Infrastrukturminister Peter Hanke verwies auf die Dringlichkeit, Verkehrsinfrastrukturen von Bahnhöfen bis hin zu Wasserwegen bestmöglich zu sichern. Verteidigungsministerin Klaudia Tanner bezeichnete Drohnen als eine der größten Bedrohungen der Gegenwart, deren Abwehr kontinuierlich verbessert werden müsse.