Gestrichene Flüge: Rechte der betroffenen Passagiere

Airbus A321 (Foto: Jan Gruber).
Airbus A321 (Foto: Jan Gruber).

Gestrichene Flüge: Rechte der betroffenen Passagiere

Airbus A321 (Foto: Jan Gruber).
Werbung

Wegen Personalmangel müssen Lufthansa und Eurowings im nächsten Monat hunderte Flüge streichen. Aus diesem Anlass klärt die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte (apf) über die Flugrechte der betroffenen Passagiere auf.

Durch die europäische Fluggastrechteverordnung besteht für Passagiere ein Schutz bei Flugunregelmäßigkeiten (wie z.B. Verspätung oder Annullierung), außerdem entsteht gegebenenfalls ein Anspruch auf eine sogenannte Ausgleichszahlung. Passagiere haben z.B. dann Anspruch auf eine Ausgleichszahlung, wenn sie nicht mindestens zwei Wochen vor Abflugdatum über die Flugannullierung informiert wurden. Die Höhe hängt dabei von der jeweils gebuchten Flugentfernung ab und beträgt zwischen 250 Euro und 600 Euro.

In Fällen von Flugannullierung (bzw. Flugausfall) haben Passagiere die Wahl zwischen:

  • der Erstattung des Ticketpreises
  • dem Rückflug zum ersten Abflugort zum frühestmöglichen Zeitpunkt
  • einer alternativen Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren Bedingungen zum frühestmöglichen Zeitpunkt
  • einer alternativen Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren Bedingungen zu einem späteren Zeitpunkt nach Wunsch des Fluggastes, vorbehaltlich verfügbarer Plätze

„Wir empfehlen betroffenen Passagieren, denen nicht proaktiv eine alternative Beförderung angeboten wird, im ersten Schritt unbedingt das Flugunternehmen zu kontaktieren bevor sie eigenständig Buchungen tätigen. Außerdem raten wir dringend dazu, Rechnungen und Belege unbedingt aufzubewahren und die Kosten möglichst gering zu halten wenn sie am Ende tatsächlich selbst eine alternative Beförderung organisieren und bezahlen müssen“, so Maria-Theresia Röhsler.

Wird ein Flug früh genug (mindestens zwei Wochen vor der planmäßigen Abflugzeit) annulliert und das Flugunternehmen informiert nachweislich hierüber, entfällt laut Fluggastrechteverordnung der Anspruch auf Ausgleichszahlung, jedoch hat der Passagier die Wahl zwischen Ticketkostenrückerstattung und einer alternativen Beförderung zum Endziel.

Im Rahmen außergerichtlicher Schlichtungsverfahren verhilft die apf Passagieren kostenlos und provisionsfrei zu ihrem Recht. Im ersten Schritt ist es nötig, dass Passagiere ihre Forderung schriftlich an das betroffene Flugunternehmen richten. Die apf hat hierfür Musterbriefe bereitgestellt, welche unter www.passagier.at abrufbar sind. Antwortet das Unternehmen ab Einbringung binnen sechs Wochen nicht adäquat oder gar nicht, kann bei der apf online via www.passagier.at ein Schlichtungsantrag eingebracht werden.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.

Redakteur dieses Artikels:

Granit Pireci ist Redakteur bei Aviation.Direct und insbesondere auf die Luftfahrt in Südost-Europa spezialisiert. Zuvor war er für AviationNetOnline (vormals Austrian Aviation Net) tätig.
[ssba-buttons]

Paywalls mag niemand
– auch Aviation.Direct nicht!

Informationen sollten frei für alle sein, doch guter Journalismus kostet viel Geld.

Wenn Ihnen dieser Artikel gefallen hat, können Sie Aviation.Direct freiwillig auf eine Tasse Kaffee Kaffee einladen.

Damit unterstützen Sie die journalistische Arbeit unseres unabhängigen Fachportals für Luftfahrt, Reisen und Touristik mit Schwerpunkt D-A-CH-Region und zwar freiwillig ohne Paywall-Zwang.

Wenn Ihnen der Artikel nicht gefallen hat, so freuen wir uns auf Ihre konstruktive Kritik und/oder Ihre Verbesserungsvorschläge wahlweise direkt an den Redakteur oder an das Team unter unter diesem Link oder alternativ über die Kommentare.

Ihr
Aviation.Direct-Team
Paywalls
mag niemand!

Über den Redakteur

Granit Pireci ist Redakteur bei Aviation.Direct und insbesondere auf die Luftfahrt in Südost-Europa spezialisiert. Zuvor war er für AviationNetOnline (vormals Austrian Aviation Net) tätig.
[ssba-buttons]

Paywalls mag niemand
– auch Aviation.Direct nicht!

Informationen sollten frei für alle sein, doch guter Journalismus kostet viel Geld.

Wenn Ihnen dieser Artikel gefallen hat, können Sie Aviation.Direct freiwillig auf eine Tasse Kaffee Kaffee einladen.

Damit unterstützen Sie die journalistische Arbeit unseres unabhängigen Fachportals für Luftfahrt, Reisen und Touristik mit Schwerpunkt D-A-CH-Region und zwar freiwillig ohne Paywall-Zwang.

Wenn Ihnen der Artikel nicht gefallen hat, so freuen wir uns auf Ihre konstruktive Kritik und/oder Ihre Verbesserungsvorschläge wahlweise direkt an den Redakteur oder an das Team unter unter diesem Link oder alternativ über die Kommentare.

Ihr
Aviation.Direct-Team
Paywalls
mag niemand!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.

Werbung