Die Gewerkschaft der Flugsicherung (GdF) hat sich gegen die Vergabe eines pauschalen Betriebskostenzuschusses aus dem deutschen Bundeshaushalt an die Deutsche Flugsicherung (DFS) ausgesprochen.
Die Arbeitnehmervertretung betont, dass die Finanzierung des Flugsicherungsunternehmens weiterhin vorrangig auf den europäisch regulierten Gebühren der Luftraumnutzer basieren müsse. Eine Abkehr von diesem Prinzip durch direkte Bundesmittel würde die organisatorische Verselbstständigung der DFS gefährden und den Betrieb von jährlichen politischen Haushaltsentscheidungen abhängig machen. Der Bundeshaushalt sollte nach Vorstellungen der Gewerkschaft lediglich jene Leistungen abgelten, die für militärische Aufgaben und den Bevölkerungsschutz konkret bestellt werden.
Die Diskussion über die Entlastung des Luftverkehrsstandorts Deutschland dreht sich unter anderem um Vorstöße aus der Luftfahrtbranche, die Flugsicherungsgebühren über staatliche Zuweisungen in Höhe von rund 300 Millionen Euro abzusenken. Nach Berechnungen der GdF ist der betriebliche Effekt auf die Ticketpreise der Passagiere jedoch gering. Bei jährlichen Gesamtkosten der DFS von rund 1,4 Milliarden Euro und einem Verkehrsaufkommen von etwa 300 Millionen Passagieren schlägt die Flugsicherung mit durchschnittlich 4,70 Euro pro Flugschein zu Buche. Eine Subventionierung in der geforderten Höhe würde die Ticketkosten rechnerisch lediglich um etwa einen Euro verringern.
Die derzeitige Höhe der Flugsicherungsgebühren geht nach Angaben der Gewerkschaft nicht auf operative Ausgabensteigerungen im laufenden Kontrollbetrieb zurück. Vielmehr handelt es sich um gesetzlich verankerte Nachholeffekte für Einnahmeausfälle, die während der weltweiten Reisebeschränkungen in der Pandemie entstanden sind und nun über den europäischen Regulierungsrahmen schrittweise ausgeglichen werden. Der bestehende Regulierungsmechanismus biete ausreichend verlässliche Grundlagen für die finanzielle Steuerung der Flugsicherungsorganisation.