Statt in Embraer 190 von German Airways sollen die Passagiere des Charterunternehmens Green Airlines mit fast 30 Jahre alten Boeing 737-300 der bulgarischen Fluggesellschaft ALK Airlines zu Ferienzielen geflogen werden.
Betroffen sind die Warmwasserziele ab Paderborn und Rostock-Laage. German Airways steht als Operator für diese Flüge offenbar nicht zur Verfügung. Davon sollen die Charterflüge nach Sylt sowie ab Groningen nicht betroffen sein. German Airways wollte den Vorgang auf Anfrage nicht kommentieren.
Laut Medienerklärung von Green Airlines soll der Einsatz der Boeing 737-300 nur eine Übergangslösung bis inklusive 8. Juli 2021 sein. Anschließend sollen Airbus A319 der rumänischen Just Us Air zum Einsatz kommen. Der deutsche Charter-Auftraggeber stellt es in einer Aussendung so dar, dass es sich um eine Aufstockung der Kapazität handeln würde. Die Flugzeiten sollen sich nicht ändern. Da Green Airlines sich selbst als besonders grün verkauft, stellt sich durchaus die Frage inwiefern fast 30 Jahre alte Boeing 737-Classic, die als treibstoffdurstig gelten, umweltfreundlich sein sollen.
Just US Air: AOC und Betriebsgenehmigung sind suspendiert
Der rumänischen Just Us Air wurden am 1. März 2021 AOC und Betriebsgenehmigung seitens der Luftfahrtbehörde Rumäniens suspendiert. Das bedeutet konkret, dass dieses Unternehmen mit Stand 30. Juni 2021 nicht zur Durchführung kommerzieller Passagierflüge befugt ist. Es besteht jedoch die Möglichkeit, dass Just Us Air die Zertifikate wiedererlangt. Hierzu ist ein Antrag an die Zivilluftfahrtbehörde notwendig und diese trifft dann nach entsprechender Prüfung die Entscheidung.
Das vollständige Dokument der rumänischen Luftfahrtbehörde, aus dem obiger Auszug entnommen wurde, ist unter diesem Link zum Download bereitgestellt.
Wesentliche Vertragsänderung: Passagiere haben kostenlose Rücktrittsmöglichkeit
Passagiere haben beim Wechsel des Operating Carriers laut EU-VO 261/2004 das Recht dieser wesentlichen Vertragsänderung nicht zuzustimmen und können kostenfrei vom Vertrag zurücktreten. Der bereits bezahlte Ticketpreis ist innerhalb vom acht Tagen zurückzubezahlen. Eine wesentliche Änderung kann dann vorliegen, wenn sich die Flugnummern und die durchführende Fluggesellschaft ändern. Beispiel: Flüge mit einer deutschen Airline wurden verkauft, jedoch eine einseitige Vertragsänderung auf ein ausländisches Unternehmen unter Wechsel der Flugnummer werden durchgeführt.
Green Airlines gibt sich auf der Homepage zwar als Fluggesellschaft und präsentiert eine „Flotte“, jedoch ist man lediglich eine GmbH, die chartert und die Sitzplätze auf eigene Rechnung vermarktet. Man hat weder AOC noch Betriebsgenehmigung einer europäischen Luftfahrtbehörde. Daher ist das Unternehmen keine Fluggesellschaft.
EU-Passagierrechte können nur gegen echte Fluggesellschaften geltend gemacht werden
Bucht man bei so genannten „virtuellen Fluggesellschaften“ Tickets, so gestaltet sich im Falle von Verspätungen und Streichungen das Einfordern der Ausgleichsleistungen nach EU-VO 261/2004 besonders schwierig. Aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs ist die Richtlinie gegen den Auftraggeber („virtuelle Airline“) nicht anwendbar, so dass der Operating Carrier in der Haftung ist. Somit liegt bei „virtuellen Konstruktionen“ das Haftungsrisiko beim Operating Carrier. Weiters müssen „virtuelle Airlines“ im Gegensatz zu Reiseveranstaltern keine Kundengeldabsicherung haben, es sei denn es werden so genannte verbundene Reiseleistungen und/oder Pauschalreisen angeboten.
Fluggesellschaften mit gültigem AOC und gültiger Betriebsgenehmigung müssen für die reinen Flugtickets ebenfalls keine Kundengeldabsicherung haben. Lediglich für verbundene Reiseleistungen muss diese vorhanden sein.
Laut Bekanntmachung im Handelsregister wechselte Green Airlines kürzlich die Rechtsform. Man ist nun keine haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft mehr, sondern eine GmbH mit einem Stammkapital von 25.000 Euro. Dabei handelt es sich nach deutschem Recht um die Mindestsumme, die für die Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung als Stammkapital eingetragen werden muss.