Mit der Frage wer überhaupt für die Kontrolle von Nachweisen aus dem Programm “Grüner Pass” zuständig ist, befasst sich nun auch die EU-Kommission. Das Problem an der Sache ist wie folgt: In manchen Ländern fühlt sich niemand zuständig, in anderen wälzt man auf Airports und Airlines ab und kontrolliert obendrein auch noch mit eigenen Behörden.
Manche Fluggesellschaften verlangen von ihren Passagieren, dass diese sich vor dem Abflug mit ihren “Corona-Unterlagen” am Check-in-Schalter zur Dokumentenkontrolle einzufinden haben. Manche Länder, darunter Deutschland, verlangen tatsächlich, dass vor dem Abflug die Unterlagen gesichtet werden müssen. Andere jedoch nicht, was einige Airlines jedoch nicht an “vorauseilendem Gehorsam” hindert.
Aber wer ist eigentlich wirklich für die Kontrolle der Corona-Unterlagen zuständig? Grundsätzlich sind das Behörden, jedoch können diese unter bestimmten Umständen diese Aufgabe direkt oder indirekt an die Beförderungsunternehmen abtreten. Genau das geschieht in manchen Staaten, in anderen jedoch nicht. Unter dem Strich ist ein undurchblickbarer Wildwuchs entstanden und manche Regierungen blicken offenbar selbst nicht mehr durch wer was kontrolliert.
Die EU-Kommission kritisiert die unklaren Zuständigkeiten und drängte am Donnerstag darauf, dass sich alle Akteure untereinander absprechen sollen wer was wann und wo kontrolliert. Laut Kommission gibt es derzeit innerhalb der 27 EU-Staaten sage und schreibe 15 unterschiedliche Herangehensweise bei der Sichtung der Corona-Unterlagen. Nicht selten müssen Reisende ihre Dokumente vor und nach dem Flug gleich mehrfach zücken.