Flughafen Dresden (Foto: Mitteldeutsche Flughafen AG).
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Hase sorgt für Unterbrechung des Flugbetriebs am Flughafen Dresden

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Ein ungewöhnlicher Zwischenfall hat den Flugbetrieb am Flughafen Dresden am Sonntagabend für rund 30 Minuten unterbrochen. Nach Angaben der Mitteldeutschen Flughafen AG wurde ein Hase bei der Landung von einem Flugzeug überrollt.

Der Vorfall löste das an deutschen Flughäfen übliche Sicherheitsverfahren aus. Die Start- und Landebahn wurde vorübergehend gesperrt und auf mögliche Schäden oder Fremdkörper kontrolliert. Erst nach Abschluss der Inspektion konnte der Flugbetrieb wieder freigegeben werden.

Die Folgen der Sperrung blieben überschaubar, führten jedoch zu Verzögerungen im Flugverkehr. Eine Maschine wurde zum Flughafen Leipzig/Halle umgeleitet, während zwei weitere Flugzeuge über Dresden Warteschleifen flogen, bis die Landebahn wieder genutzt werden konnte. Nach Angaben des Flughafenbetreibers wurden weder Schäden an der Infrastruktur noch am betroffenen Flugzeug festgestellt.

Kollisionen zwischen Flugzeugen und Wildtieren gehören weltweit zu den bekannten Risiken im Luftverkehr. Nach Angaben der Europäischen Agentur für Flugsicherheit und der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation existieren für solche Ereignisse standardisierte Verfahren. Nach einem sogenannten Wildtierereignis wird die Start- und Landebahn routinemäßig kontrolliert, um auszuschließen, dass Trümmer oder Tierkadaver die Sicherheit nachfolgender Starts und Landungen beeinträchtigen. Je nach Art des Vorfalls können zudem technische Überprüfungen des Flugzeugs erforderlich sein.

Wildtiere wie Hasen, Vögel oder Füchse gelangen trotz umfangreicher Sicherungsmaßnahmen immer wieder auf Flughafengelände. Flughafenbetreiber setzen deshalb auf Zäune, regelmäßige Kontrollen und Wildtiermanagement, um das Risiko zu begrenzen. Vollständig ausschließen lassen sich solche Zwischenfälle jedoch nicht. Der Vorfall in Dresden zeigt, dass bereits ein einzelnes Tier zu kurzfristigen Einschränkungen des Flugbetriebs führen kann, auch wenn letztlich kein Sachschaden entsteht.

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