Das hessische Verkehrsministerium in Wiesbaden stellt am heutigen Dienstag einen neuen Gesetzentwurf zur Anpassung des finanziellen Lastenausgleichs für Kommunen im Umfeld des Frankfurter Flughafens vor.
Die Neuregelung soll die Nachfolge des sogenannten Regionallastenausgleichsgesetzes sichern, das Ende des Jahres 2026 regulär ausläuft. Bislang stellt das Land Hessen über dieses Instrumentarium jährlich eine Gesamtsumme von 4,5 Millionen Euro bereit, um die Belastungen der anliegenden Städte und Gemeinden im Rhein-Main-Gebiet abzumildern. Die neue gesetzliche Grundlage ist für einen Zeitraum von weiteren fünf Jahren vorgesehen.
Mit der Gesetzesnovelle geht eine veränderte Verteilung der Fördermittel einher, die an die aktuelle Lärmkartierung rund um den größten deutschen Verkehrsflughafen angepasst wurde. Die Zahl der anspruchsberechtigten Kommunen verringert sich von bislang 21 auf künftig 20 Gemeinden. Während eine vom Fluglärm betroffene Kommune neu in den Förderkatalog aufgenommen wird, fallen zwei bisher begünstigte Städte aus der staatlichen Bezuschussung heraus. Das Ministerium machte im Vorfeld der offiziellen Präsentation noch keine konkreten Angaben zu den Namen der betroffenen Kommunen. Die Zuweisung der Gelder soll weiterhin über einen Schlüssel erfolgen, der sich nach der Anzahl der betroffenen Einwohner und der gemessenen Lärmintensität richtet.
Im Gegensatz zu klassischen Schallschutzprogrammen, die direkt in den baulichen Lärmschutz von Immobilien fließen, zielt dieser spezielle Lastenausgleich auf eine allgemeine Hebung der Lebensqualität in den betroffenen Siedlungsgebieten ab. Die Kommunen nutzen die Zuweisungen traditionell für soziale und kommunale Infrastrukturprojekte. Als Verwendungszwecke nennt die Landesregierung unter anderem Bildungsmaßnahmen, Unterstützungsprogramme für Kinder aus einkommensschwachen Familien sowie die Modernisierung von öffentlichen Spielplätzen und Freizeiteinrichtungen. Das Budget des Gesetzes speiste sich in der Vergangenheit regulär aus den Dividendeneinnahmen, die das Land Hessen aus seinen Aktienanteilen am Flughafenbetreiber Fraport erzielt.
Wirtschaftsbeobachter und Kommunalpolitiker bewerten die Befristung und die Kriterien des Gesetzes jedoch differenziert. Kritiker aus den betroffenen Gemeinden bemängeln seit Jahren, dass das jährliche Gesamtvolumen von 4,5 Millionen Euro angesichts der tatsächlichen Belastung durch den intensiven Flugbetrieb im Rhein-Main-Gebiet zu gering bemessen sei, um reale strukturelle Nachteile auszugleichen. Zudem führt die statistische Verschiebung der Lärmkonturen dazu, dass Kommunen trotz fortbestehender subjektiver Belastung abrupt aus der Förderung herausfallen können, was die langfristige Haushaltsplanung im sozialen Bereich erschwert. Die Debatte verdeutlicht den fortwährenden Interessenkonflikt zwischen der wirtschaftlichen Bedeutung des Frankfurter Luftfahrtdrehkreuzes und den Lebensbedingungen der umliegenden Bevölkerung.