Eine Reisende hat am Brüsseler Flughafen ihren Hund ausgesetzt, nachdem ihr die Mitnahme des Tieres verweigert worden war. Der Hund der Rasse American Bully durfte wegen der Bestimmungen der Fluggesellschaft nicht befördert werden. Statt nach einer Alternative zu suchen, schickte die Person das Tier per Taxi zu einem Tierheim in Anderlecht.
Die Verantwortlichen des Tierheims Veeweyde verurteilten die Tat als Aussetzung, die in Belgien einen strafbaren Verstoß gegen die Tierschutzgesetze darstellt. Der Hund namens Pako, der in Frankreich registriert ist, ist gesundheitlich in gutem Zustand, zeigte aber deutliche Zeichen von Streß. Die Person hatte keine Angaben über den Gesundheitszustand oder das Verhalten des Tieres gemacht.
Die Tierheimleitung hat nach dem Vorfall Verwandte der Halterin kontaktiert. Eine Rückgabe des Hundes steht nur unter der Voraussetzung einer gesicherten und artgerechten Haltung in Aussicht. Gleichzeitig werden die möglichen rechtlichen Folgen wegen der Aussetzung geprüft. Der Fall veranschaulicht die Probleme, die Reisende mit speziellen Hunderassen angesichts der häufig geltenden Bestimmungen von Fluggesellschaften haben können.