Der österreichische Zoll hat am Flughafen Wien fünf mutmaßlich illegal eingeführte Hundewelpen sichergestellt. Die Tiere wurden bereits im April bei der Kontrolle einer Passagierin entdeckt, die mit einem Flug aus China eingereist war.
Nach Angaben des Bundesministeriums für Finanzen befanden sich die Welpen in einem schlechten Gesundheitszustand und wurden nach ihrer Beschlagnahmung in ein Tierheim gebracht. Gegen die Reisende wurde ein Finanzstrafverfahren eingeleitet, das noch nicht abgeschlossen ist.
Nach Angaben der Behörden legte die Frau zunächst mehrere Dokumente vor, um die Einfuhr der Hunde zu belegen. Die Überprüfung ergab jedoch erhebliche Unstimmigkeiten. Mindestens drei der Tiere waren nach Einschätzung der hinzugezogenen Tierärztin mit einem Alter von sieben bis zwölf Wochen zu jung für eine reguläre Einfuhr in die Europäische Union. Zudem bestanden Zweifel an den Tiergesundheitszeugnissen. Im weiteren Verlauf der Ermittlungen stellte sich nach Angaben des Finanzministeriums heraus, dass das Zertifikat über die Tollwutbestimmung gefälscht war. Aufgrund des Gesundheitszustands der Welpen ordnete der Zoll die Beschlagnahmung an.
Der Fall verweist auf die strengen Einfuhrvorschriften für Hunde in der Europäischen Union. Grundsätzlich müssen Hunde eindeutig mittels Mikrochip gekennzeichnet sein und über einen gültigen Tollwutschutz verfügen. Da eine Tollwutimpfung frühestens im Alter von zwölf Wochen erfolgen darf und erst 21 Tage später als wirksam gilt, können Welpen im Regelfall frühestens mit einem Alter von 15 Wochen legal einreisen. Verstöße gegen diese Vorgaben führen regelmäßig zur Beschlagnahmung der Tiere oder zu Quarantänemaßnahmen.
Behörden und Veterinäre weisen seit Jahren darauf hin, dass der illegale Handel mit Hundewelpen ein anhaltendes Problem in Europa bleibt. Häufig werden Tiere in sehr jungem Alter transportiert und mit manipulierten oder gefälschten Dokumenten eingeführt. Zoll- und Veterinärbehörden verstärken deshalb die Kontrollen an Flughäfen und anderen Grenzkontrollstellen. Nach Einschätzung von Fachleuten dienen die Einfuhrvorschriften sowohl der Überprüfung der Tiergesundheit als auch der Verhinderung der Einschleppung von Tierseuchen wie Tollwut.