Indien: Go First muss Luftfahrtbehörde Rechenschaft ablegen

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Die indische Zivilluftfahrtbehörde hat der insolventen Billigfluggesellschaft Go First eine 30-tägige Frist zur Vorlage eines Plans zur Wiederaufnahme des Flugbetriebs gesetzt. Die Aufforderung ist äußerst umfangreich, da man im Detail informiert werden möchte.

Hintergrund ist auch, dass viele Lessoren ihr Fluggerät bereits eingezogen haben. Die Behörde will auch, dass nachgewiesen wird, dass sämtliche offenen Gehälter bezahlt sind und Go First einen Finanzplan vorlegt. Auch muss die Herkunft der Gelder nachgewiesen werden. Zusätzlich verlangt man Informationen darüber wer künftig die Flotte warten soll und welche Mitarbeiter überhaupt noch für Go First arbeiten.

Sollte der insolvente Carrier dieser Aufforderung nicht nachkommen, so würde die DGCA das AOC und die Betriebsgenehmigung einziehen. Ob es gelingen wird Go First wieder in die Luft zu bringen, ist derzeit völlig unklar. Die Vorzeichen sind jedenfalls nicht sonderlich rosig, denn im Streit mit dem Triebwerkshersteller Pratt & Whitney gibt es keine Anzeichen der Versöhnung.

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