Ischgl-Causa: OGH bestätigt Vorinstanzen

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Der Oberste Gerichtshof hat die vom Verbraucherschutzverein unterstützen Klagen auf Amtshaftung rund um die Vorfälle in Ischgl im Jahr 2020 zu Beginn der Corona-Pandemie abgewiesen und die Urteile der vorherigen Instanzen bestätigt.

Damit ist Peter Kolba so ganz und gar nicht zufrieden und sieht um Umstand, dass keine Vorabentscheidung beim EuGH an als Grund für die Einbringung einer Staatshaftungsklage. Der OGH berücksichtigt in seiner Veröffentlichung nicht, dass die Kläger sich auch auf die EU-Grundrechte-Charta berufen haben und dazu eine Auslegung durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH) notwendig wäre, so Kolba.

„Diese Abfuhr für Geschädigte aus 45 Nationen ist eine tiefe Enttäuschung für diese, die durch die Fehler der Behörden in Tirol zum Teil schwere Schäden erlitten haben. Das Urteil ist ein Freibrief für Behörden, die während einer Pandemie nunmehr jeden Unsinn machen können, der ihnen einfällt. Wir werden das Urteil, wenn es uns im Volltext vorliegt, genau analysieren und ziehen in Erwägung gegen die Republik Österreich nun mit einer Staatshaftungsklage vorzugehen“, erklärt VSV-Funktionär Peter Kolba in einer Aussendung.

Foto: Pixabay.
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