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Italo Group bekräftigt Einstieg in den deutschen Schienenfernverkehr trotz Gerichtsurteil

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Die italienische Bahngesellschaft Italo Group hält ungeachtet einer juristischen Schlappe der Regulierungsbehörde an ihren Plänen fest, ab dem Jahr 2028 den Betrieb im deutschen Schienenfernverkehr aufzunehmen.

Das Verwaltungsgericht Köln hatte im Rahmen eines Eilverfahrens zugunsten der DB InfraGO entschieden und eine Anordnung der Bundesnetzagentur für rechtswidrig erklärt. Diese Regelung hätte die Infrastrukturtochter der Deutschen Bahn verpflichtet, auf stark ausgelasteten Hauptstrecken mindestens 25 Prozent der Trassenkapazitäten für private Wettbewerber zu reservieren.

Unbeeindruckt von dem Gerichtsentscheid betont das italienische Eisenbahnunternehmen, dass die Vorbereitungen für den Markteintritt planmäßig fortgeführt werden. Das Management verweist darauf, dass bereits signifikante Investitionsentscheidungen für die Flottenbeschaffung und die Wartungsinfrastruktur getroffen worden seien. Kernstück der Pläne ist ein im Sommer 2026 erteilter Großauftrag an Siemens Mobility über 3,6 Milliarden Euro. Die Bestellung umfasst die Lieferung von 26 Hochgeschwindigkeitszügen des Typs Velaro mit einer Option auf 14 weitere Einheiten, die Schulung des Personals sowie ein langjähriges Instandhaltungsabkommen.

Die Fertigung der Triebzüge erfolgt im Siemens-Werk Krefeld, während die operative Instandhaltung an einem Standort in Dortmund vorgesehen ist. Ziel der Gesellschaft bleibt es, auf stark frequentierten Korridoren wie den Verbindungen München–Frankfurt–Köln–Dortmund sowie München–Berlin–Hamburg getaktete Angebote einzuführen. Durch das Gerichtsurteil fällt jedoch der geplante rechtliche Schutzanspruch auf feste Trassenkontingente weg. Damit muss sich die Gesellschaft bei der Fahrplanerstellung dem regulären Trassenvergabeverfahren stellen, bei dem Konflikte auf hochbelasteten Knotenpunkten nach den allgemeinen Prioritätsregeln gelöst werden.

Branchenbeobachter werten das Festhalten der Italo Group am deutschen Markt als Signal für den angestrebten Wettbewerb im europäischen Fernverkehrssektor. Gleichzeitig verdeutlicht die Gerichtsentscheidung die bestehenden Hürden beim Netzzugang. Ohne gesetzlich garantierte Kapazitätsquoten hängt das tatsächliche Angebot neuer Marktteilnehmer maßgeblich von den verbleibenden Freiräumen im stark ausgelasteten deutschen Schienennetz ab.

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