Seit einiger Zeit leidet die Fluggesellschaft Pakistan International Airlines unter einem ungewöhnlichen Phänomen: Fliegendes Personal, das sich im Zuge von Nightstops im Ausland „verabschiedet“ und nie wieder meldet. Dies tritt seit dem Jahr 2019 besonders häufig in Kanada auf.
Bislang haben hauptsächlich Flugbegleiter diese spezielle Form der „Einwanderung“ in Kanada und anderen Staaten genutzt. Piloten scheinen nur sehr selten „die Fliege zu machen“. Erst vor wenigen Tagen hat es in Kanada erneut einen Vorfall gegeben, bei dem eine PIA-Flugbegleiterin nach einem Nightstop am Folgetag nicht mehr zum Dienst erschienen ist. Auch von ihr fehlt – wie bei ihren Kollegen, die auf gleiche Weise illegal in Kanada eingereist sind – jede Spur.
In vielen Staaten genießen Besatzungen von Flugzeugen und Schiffen das Privileg, dass diese trotz etwaiger Visumspflicht vereinfacht „einreisen“ können. Meist ist dies an Bedingungen geknüpft, die je nach Staat locker oder aber restriktiv gehandhabt werden können. Die Gesetzgeber gehen davon aus, dass die Crews nach ihren Übernachtungen bzw. Landgängen wieder zu ihrem Arbeitsort, also Flugzeug oder Schiff, zurückkehren und dann den Staat ohnehin wieder verlassen. In 99,99 Prozent der Fälle funktioniert das auch genau wie vorgesehen.
Problematik weitet sich aus
Seit dem Jahr 2019 hat Pakistan International Airlines aber ein Problem, das man ganz offensichtlich nicht in den Griff bekommt. Immer wieder kommt es nämlich vor, dass Crewmitglieder ihre Nightstops im Ausland nutzen, um zu flüchten. Sie kehren am Folgetag einfach nicht zum Flugzeug zurück und tauchen im Staat, in dem sie gerade sind unter. Die lokalen Polizeibehörden haben oft erhebliche Schwierigkeiten das abtrünnige Personal dieses Carriers zu finden. Für Pakistan International kann das auch operativ kompliziert sein, denn es kann vorkommen, dass man Passagiere nicht befördern kann, weil zu wenige Flugbegleiter vorhanden sind. In zumindest einem Fall türmte auch mal ein Pilot, was aus operativer Sicht noch problematischer war.
Pakistan International Airlines hat eigenen Angaben nach bereits das Mindestalter, das Flugbegleiter haben müssen, um auf den Kanada-Flügen eingesetzt werden, angehoben. Weiters will man diese „genauer durchleuchten“, um nach Möglichkeit „fluchtwillige Personen“ nicht mehr auf Flügen in diesen Staat einzusetzen. Weiters droht man mit Disziplinarmaßnahmen, falls man trotzdem türmen sollte, wobei letzteres wohl kaum abschreckend sein dürfte, wenn der Betroffene ohnehin beabsichtigt nicht mehr nach Pakistan zurückzukehren.
Flugbegleiterin kam aus Islamabad, erschien nicht zum Karachi-Rückflug
Kanadische Medien berichten, dass es am 19. Jänner 2024 erneut zu einer Flucht einer Flugbegleiterin gekommen ist. Betroffen war der Flug PK781, der von Islamabad nach Toronto führte. Im Einsatz war die Boeing 777-200LR mit der Registrierung AP-BGY. Am Folgetag sollte das Flugzeug samt Crew unter der Flugnummer PK784 nach Karachi fliegen. Allerdings: Eine Flugbegleiterin nutze die Übernachtung, um zu türmen. Sie kehrte nicht zum Flugzeug zurück und gilt seither als verschwunden.
Sowohl die kanadische Polizei als auch Pakistan International Airlines erklärten, dass man sich auf der Suche nach der Flugbegleiterin befindet. Bislang hatten die Ermittlungen keinen Erfolg, denn bis dato konnte die Frau nicht gefunden werden. Auch ihre Kollegen, die in den letzten Monaten geflüchtet sind, hat man bisher nicht alle gefunden. Zumeist wird beim Auffinden ein Asylantrag gestellt, so dass die Rückführung nach Pakistan zunächst nicht ohne weiteres möglich ist.
Bislang hatten die Vorfälle keine nennenswerten diplomatischen Auswirkungen. Man zeigt sich seitens der Provinzregierung zwar verärgert, jedoch wurden noch keine Maßnahmen selbst verhängt oder bei der Zentralregierung beantragt. Rein theoretisch wäre sogar ein Bann von Pakistan International Airlines im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten. Es ist aber damit zu rechnen, dass Kanada die Flucht-Problematik früher oder später aufs diplomatische Parkett bringen wird.