Zwischen der kanadischen Billigfluggesellschaft Flair Airlines und dem Leasinggeber Airborne Capital herrscht dicke Luft. Der Lessor hat kürzlich die Sicherstellung von vier Boeing 737-Max aufgrund von Zahlungsanständen durchgesetzt. Nun reichte der Carrier eine Klage gegen das Finanzunternehmen ein.
Flair Airlines sparte auch nicht mit öffentlicher Kritik am Vorgehen von Airborne Capital. Man räumte zwar ein, dass es tatsächlich einen Zahlungsrückstand gab, jedoch habe man diesen beglichen. Die vom Leasinggeber eingeleitete Maßnahme bezeichnete die Fluggesellschaft unter anderem als „rechtswidrig und rufschädigend“. Man warf gar vor, dass hinter der von Airborne betriebenen Pfändung gar Mitbewerber stecken sollen, die Flair schaden wollen bzw. auf die betroffenen vier Boeing 737-Max „scharf“ sein sollen.
Die Fronten zwischen den beiden Geschäftspartnern sind massiv verhärtet, denn Flair Airlines hat mittlerweile eine Klage gegen Airborne Capital eingebracht. Beim Leasinggeber kann man das Verhalten der Fluggesellschaft nicht wirklich nachvollziehen und erklärt unter anderem, dass Flair Airlines Zahlungsrückstände in der Höhe von mehreren Millionen U.S.-Dollar, die sich über einen Zeitraum von fünf Monaten angehäuft hätten, gehabt habe.
„Airborne Capital weist die Anschuldigungen, die in den letzten Tagen von Flair Airlines in Bezug auf vier von Airborne verwaltete Flugzeuge erhoben wurden, entschieden zurück. Das Leasing der vier von Airborne verwalteten Flugzeuge wurde nach einem fünfmonatigen Zeitraum gekündigt, in dem Flair regelmäßig mit seinen Leasingverträgen in Verzug war, indem es seine Zahlungen bei Fälligkeit nicht leistete, wobei sich die Zahlungsrückstände auf mehrere Millionen Dollar beliefen“, so das Finanzunternehmen in einem Statement.
Flair Airlines hat die Klage gegen Airborne Capital beim Ontario Superior Court of Justice eingebracht und reagierte bereits auf die öffentliche Stellungnahme des Leasinggebers. So heißt es seitens des Carriers unter anderem: „Die rechtswidrigen und unermesslich zerstörerischen Handlungen von Airborne Capital wurden am ersten Wochenende der Schulferien vieler unserer Kunden durchgeführt. Das ist Profitmacherei auf dem Rücken der Kanadier und kam völlig unerwartet und ungerechtfertigt“.
Seitens des Lessors sieht man es aber gelassen und verweist unter anderem darauf, dass man die Billigfluggesellschaft wiederholt zur Zahlung der ausständigen Leasingraten aufgefordert habe. „Dennoch wurden die Zahlungen nicht geleistet und der Leasingvertrag nicht eingehalten. Die Beendigung eines Flugzeug-Leasingvertrags ist immer der letzte Ausweg, und eine solche Entscheidung wird nie leichtfertig getroffen. In diesem Fall hat Flair nach zahlreichen Mahnungen erneut die fälligen Zahlungen nicht geleistet, so dass Airborne Maßnahmen ergriffen hat, um das Leasing des Flugzeugs zu beenden. Airborne ist rechtlich verpflichtet, die Verluste aus dem Zahlungsverzug von Flair zu mindern. Airborne hat Maßnahmen ergriffen, um dieser gesetzlichen Verpflichtung nachzukommen. Trotz dieser Bemühungen werden im Zusammenhang mit der Wiederinbesitznahme und Wiedervermarktung des Flugzeugs erhebliche Verluste erwartet“, so der Leasinggber.
Die Darstellungen von Flair Airlines und Airborne Capital gehen sehr weit auseinander. So behauptete Stephen Jones, Geschäftsführer der Fluggesellschaft, dass sich der Lessor mit Air Canada und/oder Westjet verbündet habe, um dem von ihm geleiteten Lowcoster zu schaden. Ohnehin wäre man nur wenige Tage im Zahlungsverzug gewesen. Man weist scharf zurück, dass man fünf Monate lang keine Leasingraten für die vier betroffenen Boeing 737-Max bezahlt habe.