Der Zürcher Kantonsrat hat die sogenannte „Flughafen-Nachtruhe-Initiative“ mit einer überwältigenden Mehrheit von 171 zu 5 Stimmen abgelehnt. Das Parlament folgte damit der klaren Empfehlung der vorberatenden Kommission für Energie, Verkehr und Umwelt (KEVU).
Die im April 2024 eingereichte Volksinitiative forderte eine drastische Verschärfung der bestehenden Nachtflugregelungen und eine Verkürzung der Betriebszeiten am größten Schweizer Landesflughafen in Kloten. Mit dem deutlichen Abstimmungsergebnis stellt sich die Legislative hinter den Erhalt des aktuellen Drehkreuzbetriebs und stärkt die internationale Erreichbarkeit des Wirtschaftsstandorts.
Neben der Ablehnung der Initiative stimmte die Parlamentsmehrheit einem von der KEVU ausgearbeiteten Gegenvorschlag zu. Dieser sieht verschärfte behördliche Kontrollen und Berichterstattungen bei Verspätungen in den späten Abendstunden vor. Die Betreibergesellschaft Flughafen Zürich AG äußerte sich skeptisch zu diesem Kompromiss. Nach Einschätzung des Flughafenmanagements führt der Gegenvorschlag lediglich zu einem erhöhten bürokratischen und administrativen Aufwand für die Fluggesellschaften und die Flugverkehrskontrolle Skyguide, ohne das strukturelle Problem von Verspätungen im europäischen Luftraum effektiv zu lösen. Die Flughafendirektion kündigte an, den neuen kantonalen Informationspflichten im Falle des Inkrafttretens ordnungsgemäss nachzukommen.
Lukas Brosi, CEO der Flughafen Zürich AG, bezeichnete das Abstimmungsergebnis als starkes Bekenntnis zu den aktuell geltenden Betriebszeiten von 6:00 Uhr bis 23:30 Uhr. Im europäischen Vergleich und insbesondere innerhalb des Lufthansa-Konzerns, zu dem auch die am Standort dominierende Fluggesellschaft Swiss gehört, verfügt der Flughafen Zürich bereits über die restriktivsten Nachtflugregelungen und die geringsten Kapazitäten aller Drehkreuze. Eine weitere Einschränkung der Randstunden hätte laut Branchenexperten den interkontinentalen Langstreckenverkehr massiv gefährdet, da verspätete Rückflüge aus Übersee nicht mehr rechtzeitig abgewickelt werden könnten, was zu Flugstreichungen und finanziellen Einbussen geführt hätte.
Das deutliche Votum des Kantonsrats hat auch eine rechtliche Dimension, da die Regelung von Flugbetriebszeiten in der Schweiz in die abschliessende Kompetenz des Bundes fällt und eine kantonale Initiative somit im Widerspruch zum übergeordneten Bundesrecht steht. Da das Initiativkomitee für den Fall einer parlamentarischen Ablehnung bereits im Vorfeld einen Rückzug des Begehrens angedeutet hatte, gilt ein Urnengang als unwahrscheinlich. Sollte die Initiative dennoch nicht formell zurückgezogen werden, wird das Zürcher Stimmvolk in einer kommenden Volksabstimmung das finale Urteil über die Vorlage fällen.