Embraer 170 (Foto: Robert Spohr).
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KLM unter Beschuß: Neue Handgepäckregeln sorgen für Streit mit Verbraucherschützern

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Eine neue Tarifstruktur der niederländischen Fluggesellschaft KLM, die das kostenlose Mitführen von Standard-Handgepäck auf ausgewählten europäischen Routen ausschließt, sorgt für heftige Kritik. Der niederländische Verbraucherverband (Consumentenbond) hat Bedenken geäußert, daß diese Probephase, die am 1. Juli 2025 begann, einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) aus dem Jahr 2014 widerspricht.

Während KLM die Maßnahme mit operativen Problemen durch übermäßiges Handgepäck begründet, sprechen Verbraucherschützer von einem „reinen Geldmachmodell“. Dieser Konflikt ist Teil einer größeren Beschwerdewelle europäischer Verbrauchergruppen gegen mehrere Fluggesellschaften wegen mutmaßlich illegaler Handgepäckzuschläge.

KLMs neue Tarifstruktur: Handgepäck wird zur Kostenfalle

Die niederländische Fluggesellschaft KLM hat am 1. Juli 2025 eine neue „Basis“-Tarifoption auf ausgewählten europäischen Flugstrecken eingeführt, die das kostenlose Mitführen von Standard-Handgepäck ausschließt. Im Rahmen dieser Probephase dürfen Passagiere lediglich einen kleinen persönlichen Gegenstand mit den Maßen von maximal 40 x 30 x 15 cm kostenfrei mit an Bord nehmen. Für jedes weitere, größere Handgepäckstück, das üblicherweise in den Gepäckfächern über den Sitzen verstaut wird, wird nun eine zusätzliche Gebühr erhoben.

Dieses Pilotprojekt betrifft zunächst Flüge von den Drehkreuzen Amsterdam (AMS) und Paris (CDG) zu Städten wie Athen, Dublin und Stockholm und tritt am 9. September 2025 in Kraft. Die Einführung solcher Gebührenmodelle ist ein Trend, der seit Jahren in der Luftfahrtindustrie, insbesondere bei Billigfluggesellschaften, zu beobachten ist. Fluggesellschaften argumentieren häufig, daß dies den Passagieren ermöglicht, nur für die tatsächlich genutzten Dienstleistungen zu zahlen.

Der niederländische Verbraucherverband (Consumentenbond) hat jedoch umgehend seine Besorgnis über diese Neuerung zum Ausdruck gebracht. Die Direktorin des Consumentenbond, Sandra Molenaar, äußerte sich kritisch: „Der Basistarif mag um 8 Euro sinken, aber die Mitnahme von Handgepäck kostet rund 28 Euro – das bedeutet, die meisten Reisenden werden mehr bezahlen.“ Sie bezeichnete KLMs Vorgehen als ein „reines Geldmachmodell“, das darauf abzielt, die Einnahmen der Fluggesellschaft zu steigern, anstatt den Kunden einen echten Preisvorteil zu bieten.

EuGH-Urteil von 2014: Der Kern des Konflikts

Der Hauptkritikpunkt des Consumentenbond liegt in einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) aus dem Jahr 2014. Dieses Urteil besagt, daß Passagiere Anspruch auf eine angemessene Menge an Handgepäck haben, das kostenlos befördert werden muß. Der EuGH argumentierte damals, daß Handgepäck als ein „unverzichtbares Element der Personenbeförderung“ anzusehen sei und daher nicht separat berechnet werden dürfe, solange es den üblichen Größen- und Gewichtsbeschränkungen entspricht. Dies sollte verhindern, daß Fluggesellschaften Lockangebote mit sehr niedrigen Basistarifen machen, nur um dann durch versteckte Gebühren die tatsächlichen Reisekosten in die Höhe zu treiben.

Die Argumentation des Consumentenbond ist klar: KLMs neuer Tarif widerspricht direkt dieser Rechtsprechung des EuGH, indem er das Standard-Handgepäck von der Basisleistung trennt und kostenpflichtig macht. Viele Reisende sind auf Handgepäck angewiesen, um persönliche Gegenstände für kurze Reisen mitzuführen oder um Wartezeiten am Gepäckband zu vermeiden. Eine separate Gebühr würde für diese Passagiere eine deutliche Verteuerung der Reise bedeuten und das Gesamtpreisbild verzerren.

KLMs Verteidigung: Operative Herausforderungen und Evaluierung

KLM verteidigt das Pilotprojekt mit dem Verweis auf zunehmende Probleme mit übermäßigem Kabinengepäck, das zu Verspätungen führen soll. Die Fluggesellschaft argumentiert, daß zu viel Handgepäck an Bord nicht nur das Boarding verlangsame, sondern auch dazu führe, daß Gepäckstücke nicht mehr in den Fächern verstaut werden können und nachträglich in den Frachtraum verladen werden müssen. Dies verursache zusätzliche Verzögerungen und beeinträchtige die Pünktlichkeit des Flugbetriebs. Aus Sicht der Airline dient die neue Regelung somit der Optimierung der Betriebsabläufe und der Verbesserung der Pünktlichkeit, was letztlich auch den Passagieren zugutekommen soll.

Die Fluggesellschaft betont, daß die neue Politik nicht endgültig sei und weiterhin evaluiert werde. Dies läßt Raum für Anpassungen, je nachdem wie sich das Pilotprojekt in der Praxis bewährt und welche Rückmeldungen von Kunden und Aufsichtsbehörden eingehen. Es könnte auch ein Versuch sein, die Akzeptanz bei den Kunden zu testen, bevor eine flächendeckende Einführung in Betracht gezogen wird.

Breitere Front der Verbraucherschützer: Eine europäische Beschwerdewelle

Der Konflikt um KLMs Handgepäckgebühren ist kein Einzelfall, sondern reiht sich ein in eine breitere Beschwerdewelle europäischer Verbrauchergruppen. Der Consumentenbond hat sich zusammen mit 15 weiteren europäischen Verbraucherorganisationen einer umfassenden Beschwerde gegen mehrere Fluggesellschaften angeschlossen, die mutmaßlich illegale Handgepäckzuschläge erheben. Zu den Adressaten dieser Beschwerde gehören neben KLM auch Air France, mit der KLM in einer Konzernstruktur verbunden ist, sowie andere namhafte europäische Airlines, die ähnliche Gebührenmodelle praktizieren.

Diese gemeinsame europäische Initiative zeigt, daß Verbraucherschützer grenzüberschreitend zusammenarbeiten, um die Rechte der Fluggäste zu verteidigen. Sie fordern eine klare und einheitliche Anwendung der EuGH-Rechtsprechung in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Solche kollektiven Beschwerden können erheblichen Druck auf die Fluggesellschaften ausüben und die nationalen Aufsichtsbehörden sowie die Europäische Kommission dazu veranlassen, verstärkt gegen solche Praktiken vorzugehen.

In der Vergangenheit gab es bereits ähnliche Konflikte, beispielsweise um Gebühren für Sitzplatzreservierungen, die nachträglich als Pflicht eingeführt wurden, oder um Bearbeitungsgebühren. Die Entwicklung in der Luftfahrt zeigt, daß Fluggesellschaften ständig neue Wege suchen, um ihre Einnahmen zu diversifizieren und zu steigern, während Verbraucherschützer darauf achten, daß dies nicht auf Kosten der Passagierrechte geht oder zu undurchsichtigen Preisstrukturen führt.

Auswirkungen auf Passagiere und die Zukunft der Flugtarife

Die Einführung solcher Gebührenmodelle hat direkte Auswirkungen auf die Passagiere. Einerseits könnten die Basistarife tatsächlich etwas sinken, was für Reisende ohne Handgepäck attraktiv wäre. Andererseits müßten die meisten Reisenden, die ein Handgepäckstück mitführen möchten, tiefer in die Tasche greifen. Dies könnte zu einer Preisintransparenz führen, bei der der beworbene „günstige“ Basistarif die tatsächlichen Reisekosten nicht widerspiegelt, sobald notwendige Zusatzleistungen hinzugebucht werden.

Für Passagiere, die Wert auf Bequemlichkeit legen und ihr Gepäck mit in die Kabine nehmen möchten, bedeuten diese neuen Regeln zusätzliche Kosten und möglicherweise auch zusätzliche Unsicherheit, ob ihr Handgepäck am Ende doch noch in den Frachtraum verladen werden muß. Es könnte auch zu einem verstärkten Druck führen, nur das absolut Notwendigste als kleines persönliches Objekt mitzunehmen, was die Reiseplanung für viele Passagiere erschweren würde.

Der Ausgang dieses Konflikts zwischen KLM und den Verbraucherschützern, und die breitere europäische Beschwerdewelle, wird maßgeblich die zukünftige Gestaltung von Flugtarifen und Gepäckregeln in Europa beeinflussen. Sollten die Verbraucherschützer Recht bekommen, müßten Fluggesellschaften ihre Tarifstrukturen erneut überdenken und das kostenlose Mitführen von Standard-Handgepäck wieder in ihre Basistarife integrieren. Dies hätte weitreichende Konsequenzen für das Geschäftsmodell vieler Fluggesellschaften, insbesondere der Billigfluganbieter, die stark auf Zusatzgebühren setzen. KLMs neues Probe-Tarifmodell, das Standard-Handgepäck von der kostenlosen Beförderung ausschließt, hat heftige Kritik des niederländischen Verbraucherverbandes hervorgerufen. Die Maßnahme, die ab September auf ausgewählten Europastrecken gilt, widerspricht einem EuGH-Urteil von 2014, welches das kostenlose Mitführen einer angemessenen Menge Handgepäck vorschreibt. Während KLM auf operative Gründe verweist, sehen Verbraucherschützer ein reines „Geldmachmodell“. Dieser Fall reiht sich in eine breitere europäische Beschwerdewelle ein und könnte die Gestaltung zukünftiger Flugtarife und Gepäckregeln in Europa maßgeblich beeinflussen, da die Transparenz und die Rechte der Passagiere im Mittelpunkt des Konflikts stehen.

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