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Konkurs von Jollydays GmbH: Was bedeutet das für Gutscheinbesitzer?

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Mit der Eröffnung des Konkurses der Jollydays GmbH am 17. August 2024 endet eine Ära für das Unternehmen, das sich auf die Vermittlung von Erlebnisaktivitäten spezialisiert hatte. Seit Jahren bot Jollydays Tausenden von Kunden unvergessliche Erlebnisse an – von Rundflügen und Bootstouren bis hin zu Romantik-Dinners und Fahrten in Luxusautos.

Doch für viele Konsumenten wird dieser Traum jetzt zu einem Albtraum. Gutscheine, die einst für Abenteuer und Freude standen, könnten nun wertlos sein. In diesem Artikel beleuchten wir die Hintergründe des Konkurses, die möglichen Konsequenzen für die Betroffenen und welche Schritte Gutscheinbesitzer jetzt unternehmen können.

Die Jollydays GmbH, ein Unternehmen mit Sitz in Österreich, war lange Zeit eine feste Größe im Markt für Erlebnisgeschenke. Über ihre Plattform konnten Kunden Gutscheine für eine Vielzahl von Erlebnissen erwerben, die dann bei den jeweiligen Anbietern eingelöst wurden. Das Geschäftsmodell basierte darauf, dass Jollydays die Zahlungen der Kunden entgegennahm und nach der Einlösung der Gutscheine die entsprechenden Beträge an die Erlebnisanbieter weiterleitete.

Doch bereits im Juli 2024 häuften sich die Beschwerden von Kunden, deren Gutscheine nicht mehr eingelöst wurden. Anbieter von Rundflügen, Bootstouren und anderen Erlebnissen verweigerten die Annahme der Jollydays-Gutscheine, da sie seit Monaten keine Zahlungen mehr von dem Unternehmen erhalten hatten. Auch Versuche der Arbeiterkammer (AK), die Jollydays GmbH zur Stellungnahme zu bewegen, blieben erfolglos. Die finanzielle Schieflage des Unternehmens führte schließlich zur Eröffnung des Konkursverfahrens.

Folgen des Konkurses für Gutscheinbesitzer

Mit der Eröffnung des Konkursverfahrens am 17. August 2024 stellt sich für viele Verbraucher die Frage, was nun mit ihren Gutscheinen geschieht. Der Kaufvertrag über den Gutschein besteht mit der Jollydays GmbH, nicht mit den einzelnen Erlebnisanbietern. Daher sind die Anbieter rechtlich nicht verpflichtet, die Gutscheine weiterhin einzulösen. Für die betroffenen Konsumenten bedeutet dies, dass sie ihre bereits bezahlten Erlebnisse möglicherweise nie genießen können.

Das Konkursgericht hat einen Masseverwalter eingesetzt, der darüber entscheiden muss, wie es mit dem Unternehmen weitergeht. In der Regel bedeutet dies, dass einzelne Gläubiger – dazu gehören auch die Gutscheininhaber – gleich behandelt werden müssen. Die Einlösung von Gutscheinen ist während des Konkursverfahrens nicht mehr möglich.

Was können Gutscheinbesitzer jetzt tun?

Für Besitzer von Jollydays-Gutscheinen besteht die Möglichkeit, ihre Forderungen im Konkursverfahren anzumelden. Dies muss bis zum 10. Oktober 2024 erfolgen. Hierfür wird eine Gebühr von 25 Euro erhoben. Das Formular zur Anmeldung der Forderungen kann auf der Website der Justiz heruntergeladen werden. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Auszahlung der Forderungen von der Höhe der Konkursquote abhängt. Es gibt keine Garantie, dass die Kosten für die Anmeldung der Forderungen vollständig gedeckt werden können. Das bedeutet, dass Kunden im schlimmsten Fall auf ihren Gutscheinen sitzen bleiben und zusätzlich noch die Anmeldegebühr zahlen müssen.

Der Fortbestand der Jollydays GmbH ist ungewiss. Der Masseverwalter wird prüfen, ob eine Sanierung des Unternehmens möglich ist oder ob es zur Zerschlagung kommt. Im Falle einer Sanierung könnte das Unternehmen möglicherweise weiterhin Gutscheine verkaufen und einlösen. Eine Zerschlagung würde jedoch bedeuten, dass das Unternehmen abgewickelt wird und die Gläubiger – darunter auch die Gutscheininhaber – nur einen Bruchteil ihrer Forderungen erhalten könnten.

Der Konkurs der Jollydays GmbH ist ein bitterer Rückschlag für viele Konsumenten, die sich auf ihre Erlebnisse gefreut haben. Es zeigt auch die Risiken, die mit dem Kauf von Gutscheinen verbunden sind, insbesondere wenn diese über Drittanbieter vertrieben werden. Gutscheinbesitzer sollten jetzt schnell handeln und ihre Forderungen im Konkursverfahren anmelden, auch wenn die Aussichten auf eine vollständige Rückerstattung gering sind. Der Fall Jollydays könnte ein Weckruf für die Branche sein, sich stärker um die Absicherung von Konsumentengeldern zu kümmern und Vertrauen in solche Geschäftsmodelle wiederherzustellen.

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