Die Interpretation des Abkommens von Schengen ist seit dem Beginn der Flüchtlingskrise besonders in Deutschland ein Kapitel für sich. Während der Corona-Pandemie kontrollierte man im Flugverkehr oftmals gar nicht und verwies darauf, dass dies rechtlich im Schengen-Raum nicht möglich ist. Nun werden alle Flüge formell als “Non-Schengen-Ankünfte” betrachtet. Davon ausgenommen sind Inlandsverbindungen.
Das hat zur Folge, dass die Bundespolizei auch Passkontrollen vornimmt. Gleichzeitig soll diese die zur Einreise notwendigen negativen Coronatests überprüfen. Laut Exekutive wird primär auf das Datum des Abstrichs geachtet. Weiters gleicht man die Daten auf dem Dokument mit jenen im Pass oder Personalausweis ab.
Deutschland stand monatelang als “Schlupfloch” im Kreuzfeuer der Kritik, denn an den meisten Airports wurden auch aus so genannten Risikogebieten ankommende Passagiere überhaupt nicht kontrolliert. Die Folgen daraus waren, dass “Aussteigekarten” mit Fake-Daten abgegeben werden konnten, aber auch Passagiere ihre eigentliche Herkunft verschleiern konnten. Beispielsweise konnte in Wien angegeben werden, dass man aus Frankfurt kommt.
Die nun durchgeführten Grenzkontrollen durch die Bundespolizei stoßen dann auch gleich wieder auf Kritik, denn laut Bayerischem Rundfunk sollen sich zahlreiche Mallorca-Rückkehrer über diese Maßnahme beschwert haben. Ohne negativen Test könne man ja gar kein Flugzeug besteigen. Eine “Vorab-Sichtung” durch die Airline ist aber keine behördliche Einreisekontrolle. Erschwerend kommt dazu, dass die spanischen Behörden einem deutschen Arzt, der mutmaßlich Gefälligkeitsatteste (PCR-Befunde) für Reisende ausgestellt haben soll, das Handwerk gelegt haben. Dem Mediziner deutscher Herkunft, der auf Mallorca eine Ordination unterhalten hat, wird vorgeworfen, dass er ohne Untersuchung negative PCR-Befunde ausgestellt habe. Es gilt die Unschuldsvermutung.