AIrbus A320 (Foto: Mario Caruana / MAviO News).
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Kontroverse um Handgepäck: Britisches Bodenpersonal erhält Boni für überdimensionierte Taschen

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Eine interne E-Mail hat enthüllt, daß Bodenpersonal an sieben britischen Flughäfen, darunter Birmingham, Glasgow und Newcastle, Prämien für das Aufspüren von überdimensioniertem Handgepäck bei Easyjet-Passagieren erhält. Für jede identifizierte und aufgegebene Tasche winkt eine Prämie von 1,20 Pfund.

Dieses Bonussystem, das darauf abzielt, die strikten Handgepäckregeln der Fluggesellschaft konsequenter durchzusetzen, ist Teil einer breiteren Strategie von Billigfluggesellschaften, zusätzliche Einnahmen zu generieren. Parallel dazu plant die Europäische Union, einheitliche Regeln für kostenloses Handgepäck einzuführen, was das Geschäftsmodell der Billigflieger grundlegend verändern könnte und bereits zu erheblichen Geldstrafen in Spanien führte.

Das Prämienmodell: Ein Anreiz für strikte Gepäckkontrollen

Flugreisen mit europäischen Billigfluggesellschaften sind oft mit strikten Bestimmungen für das Handgepäck verbunden. Passagiere müssen sich an enge Größenbeschränkungen halten, und für die Nutzung der Gepäckfächer über dem Sitz wird nicht selten eine zusätzliche Gebühr fällig. Alles, was nicht unter den Vordersitz paßt, wird üblicherweise am Flugsteig abgefangen und muß kostenpflichtig aufgegeben werden. Nun ist bekannt geworden, daß das Bodenpersonal an sieben Flughäfen im Vereinigten Königreich und auf den Kanalinseln explizit dafür belohnt wird, solche überdimensionierten Gepäckstücke bei Easyjet-Passagieren vor dem Einsteigen zu identifizieren.

Eine durchgesickerte E-Mail, die im November 2023 von Dean Martin, einem Mitarbeiter von Swissport, an das Personal verschickt wurde, bestätigt dieses Bonussystem. Mitarbeiter, die an diesem Programm teilnehmen, haben demnach „Anspruch auf 1,20 Pfund (1 Pfund nach Steuern) für jede am Gate aufgegebene Tasche.“ Die Mitteilung beschreibt die Initiative als eine Möglichkeit, „Agenten, die das Richtige tun, zu belohnen“ und stellte klar, daß interne Nachverfolgungen zur Unterstützung und Schulung bei Bedarf genutzt würden. Das System wird an Flughäfen wie Birmingham International Airport, Glasgow, Jersey und Newcastle angewendet.

Dieses Vorgehen ist nicht auf Easyjet und Swissport beschränkt. Auch DHL Supply Chain, ein anderer Dienstleister für Bodenabfertigung, zahlt seinen Mitarbeitern an Flughäfen wie London Gatwick, Bristol und Manchester Boni für das Erkennen nicht konformen Kabinengepäcks auf bestimmten Flügen. Die genauen Beträge wurden hier zwar nicht offengelegt, aber als „nominal“ beschrieben. Solche Anreizsysteme sind ein klares Signal an das Personal, die Gepäckrichtlinien der Airlines strikt durchzusetzen und tragen dazu bei, die Einnahmen aus Zusatzleistungen zu maximieren.

Die Gepäckpolitik der Billigflieger: Einnahmequelle und Ärgernis

Die Handgepäckpolitik von Fluggesellschaften wie Easyjet ist für viele Reisende ein wiederkehrendes Ärgernis und zugleich eine lukrative Einnahmequelle für die Airlines. Laut der Webseite von Easyjet dürfen Passagiere derzeit kostenlos ein kleines Handgepäckstück mit an Bord nehmen, sofern es unter den Vordersitz paßt. Die maximal zulässigen Abmessungen hierfür betragen 45 x 36 x 20 cm, einschließlich Griffen und Rädern. Für diejenigen, die ein größeres Handgepäckstück (bis zu 56 x 45 x 25 cm) mitnehmen möchten, besteht die Möglichkeit, dieses gegen eine Gebühr zur Buchung hinzuzufügen. Diese Gebühr beginnt bei etwa 8,14 US-Dollar (5,99 Pfund) und variiert je nach Strecke.

Das Problem entsteht, wenn Passagiere am Flugsteig mit einem nicht vorab gebuchten, überdimensionierten Handgepäckstück erscheinen. In diesem Fall wird eine deutlich höhere Gebühr fällig, um das Gepäckstück im Frachtraum des Flugzeugs zu verstauen – diese kann bis zu 65,25 US-Dollar (48 Pfund) betragen. Dies steht in starkem Kontrast zu den ursprünglichen „Billigflug“-Versprechen und führt oft zu Frustration und Unmut bei den Reisenden. Easyjet hat hierzu erklärt, daß die Bodenabfertigungsgesellschaften die Personalvergütung direkt verwalten, ohne direkte Aufsicht der Fluggesellschaft. Die Airline betonte lediglich, ihr Fokus liege darauf, daß die Richtlinien „korrekt und konsequent im Sinne aller unserer Kunden“ angewendet würden. Diese Haltung wird jedoch oft von Passagieren angezweifelt, die sich durch die unerwarteten Zusatzkosten überrumpelt fühlen.

An den meisten Flugsteigen stellen die Fluggesellschaften Meßkästen auf, in denen die Passagiere prüfen sollen, ob ihr Handgepäck den angegebenen Maßen entspricht. Wer diese Vorgaben nicht einhält, muß oft nachzahlen. Dies führt zu häufigen Beschwerden von Passagieren, die angeben, die Beschränkungen nicht gekannt zu haben oder das gleiche Gepäckstück auf früheren Flügen problemlos mitgenommen zu haben.

Rechtliche Auseinandersetzungen und die europäische Reaktion

Die strikte Handgepäckpolitik und die damit verbundenen Gebühren haben in den letzten Jahren wiederholt zu rechtlichen Auseinandersetzungen geführt. Mehrere Fluggesellschaften, darunter auch Easyjet, waren in solche Streitigkeiten verwickelt. Im Jahr 2024 verhängte das spanische Verbraucherschutzministerium gegen fünf Billigfluggesellschaften eine Geldstrafe von fast 203 Millionen US-Dollar (150 Millionen Pfund). Die spanischen Behörden stuften deren Praktiken, beispielsweiße das Verlangen von Gebühren für Handgepäck und die Sitzplatzauswahl für Kinder, als mißbräuchlich ein. Easyjet wurde im Rahmen dieser Maßnahme zur Zahlung von rund 33 Millionen US-Dollar (24 Millionen Pfund) verurteilt. Dies verdeutlicht, daß die Praktiken der Billigflieger zunehmend unter die Lupe genommen werden und Regulierungsbehörden bereit sind, hart durchzugreifen.

Der Widerstand gegen die Gepäckgebühren hat auch die europäische Gesetzgebung erreicht. Im Juni 2025 hat der Verkehrsausschuß des Europäischen Parlaments einen Vorschlag unterstützt, der den Passagieren das Recht einräumen würde, ein zusätzliches Handgepäckstück kostenlos mit an Bord zu nehmen. Die Gesetzgeber begründeten diesen Schritt mit der weit verbreiteten Unzufriedenheit über die Praktiken der Fluggesellschaften, die den grundlegenden Zugang zur Kabine nur gegen zusätzliche Bezahlung ermöglichen.

Die vorgeschlagene Regelung würde es Reisenden erlauben, ein Handgepäckstück mit einem Gewicht von bis zu 7 Kilogramm (15,43 Pfund) und kombinierten Abmessungen von maximal 100 cm, zusammen mit einem persönlichen Gegenstand, mitzuführen. Diese Regelung würde für alle Fluggesellschaften gelten, die innerhalb der EU operieren, und würde die Handgepäckbestimmungen effektiv standardisieren, unabhängig von der Tarifstruktur der Airline. Dies hätte weitreichende Konsequenzen für Billigflieger, da es ihr Geschäftsmodell, das stark auf Zusatzgebühren setzt, grundlegend verändern würde. Nach Angaben der International Air Transport Association (IATA) sind Zusatzgebühren, insbesondere für Gepäck, ein signifikanter Bestandteil der Einnahmen von Billigfluggesellschaften. Eine solche EU-weite Regelung würde diese Einnahmequelle erheblich schmälern.

Die Herausforderung für die Billigflieger: Anpassung an neue Regeln

Die geplante EU-Maßnahme muß jedoch noch von mindestens 55 Prozent der EU-Mitgliedstaaten genehmigt werden, bevor sie in Kraft treten kann. Sollte sie verabschiedet werden, würde sie für alle Flüge innerhalb der EU sowie für Routen zwischen der EU und Nicht-Mitgliedsländern gelten. Dies würde Billigfluggesellschaften, einschließlich Easyjet, dazu zwingen, ihre derzeitigen gebührenbasierten Gepäckmodelle zu überarbeiten.

Für Airlines wie Easyjet, die 1995 gegründet wurde und sich als Low-Cost-Carrier etabliert hat, wären die Auswirkungen erheblich. Mit Hubs an großen Flughäfen wie Amsterdam Schiphol, Berlin Brandenburg, Genf, London Gatwick, London Luton und Mailand Malpensa hat Easyjet ein Geschäftsmodell entwickelt, das auf geringen Basistarifen und der Generierung von Zusatzumsätzen durch Gebühren für Gepäck, Sitzplatzreservierungen und andere Dienstleistungen basiert. Eine Standardisierung der kostenlosen Handgepäckrechte würde diese Strategie untergraben und die Fluggesellschaften zwingen, ihre Preisstrukturen und Dienstleistungsangebote neu zu bewerten. Dies könnte zu einer Erhöhung der Basistarife führen, um die entfallenen Einnahmen aus den Gepäckgebühren zu kompensieren, oder zu einer stärkeren Differenzierung der angebotenen Tarife. Für die Verbraucher könnte dies auf den ersten Blick positiv erscheinen, da sie mehr Transparenz und einheitliche Regeln erwarten dürfen. Langfristig bleibt abzuwarten, wie sich die Wettbewerbslandschaft im europäischen Luftverkehr unter solchen Bedingungen entwickeln wird.

Ein Wandel im europäischen Luftverkehr steht bevor

Die Enthüllungen über Bonuszahlungen für das Aufspüren von überdimensioniertem Handgepäck werfen ein Schlaglicht auf die aggressiven Einnahmestrategien der Billigfluggesellschaften. Während Airlines wie Easyjet betonen, lediglich ihre Richtlinien korrekt und konsequent anwenden zu wollen, empfinden viele Passagiere die daraus resultierenden Zusatzkosten als willkürlich und unfair.

Die zunehmenden rechtlichen Schritte gegen diese Praktiken, beispielsweiße die hohen Geldstrafen in Spanien, und die Initiativen auf europäischer Gesetzgebungsebene zeigen, daß der Druck auf die Billigflieger wächst. Eine EU-weite Standardisierung der Handgepäckrechte könnte das Geschäftsmodell dieser Airlines maßgeblich verändern und den Wettbewerb im europäischen Luftverkehr neu gestalten. Für die Reisenden könnte dies mehr Klarheit und geringere versteckte Kosten bedeuten, während die Fluggesellschaften gezwungen wären, ihre Strategien anzupassen, um weiterhin profitabel zu bleiben.

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