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Kostenfalle bei Mietwägen: Verbraucherschützer warnen vor Kupplungsschäden

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In den letzten Monaten haben Verbraucherschützer eindringlich vor Kostenfallen gewarnt, die Mietwagenurlauber insbesondere auf beliebten Urlaubsdestinationen wie der portugiesischen Insel Madeira treffen können.

Berichte des Europäischen Verbraucherzentrums (EVZ) deuten darauf hin, dass es zu einer Zunahme von Streitigkeiten zwischen Mietwagenkunden und Autovermietern gekommen ist, insbesondere im Hinblick auf Schäden an der Kupplung. Diese Thematik ist nicht nur auf Madeira beschränkt, sondern betrifft auch andere bergige Urlaubsinseln wie Teneriffa, Mallorca und Kreta, wo steile Strecken die Kupplungen der Mietwagen stark beanspruchen.

Das Problem der Kupplungsschäden

Laut dem EVZ sind Kupplungsschäden an Mietwagen in diesen Regionen „keine Seltenheit“. Da viele Urlauber sich unbedarft auf die Straßen dieser atemberaubenden Landschaften begeben, kann die Belastung durch enge Kurven und steile Anstiege zu erheblichen Problemen führen.

Bei einem Defekt an der Kupplung kann dies für die betroffenen Reisenden teuer werden. Autovermieter in diesen Urlaubsgebieten ziehen oft in Betracht, von den Kunden eine Erstattung der Reparaturkosten zu verlangen. Dabei wird häufig das Argument des „unsachgemäßen Gebrauchs“ ins Spiel gebracht, was die Chancen auf eine kulante Lösung weiter mindert.

Versicherungsschutz und Haftung

Ein zentraler Aspekt, der zu den Problemen führt, ist der Versicherungsschutz. Die Vollkaskoversicherung greift in vielen Fällen nicht, was durch die großen Mietwagenanbieter wie Sixt oder Europcar bestätigt wird.

Diese Unternehmen weisen darauf hin, dass Schäden an der Kupplung häufig als fahrlässiges Verhalten des Mieters angesehen werden, was dazu führt, dass die Kosten für die Reparatur vollständig oder teilweise vom Mieter getragen werden müssen. Ein Beispiel hierfür ist die Dertour Group, deren Urlaubsauto-Abteilung eine generelle Zahlung bei Kupplungsschäden explizit ausschließt, obwohl sie betont, dass solche Schäden „äußerst selten“ vorkommen.

Alternative Anbieter: Sunny Cars

Auf der anderen Seite gibt es Anbieter wie Sunny Cars, die sich von diesem Trend abheben. Das Münchner Unternehmen bietet im Rahmen seines Rundum-Schutzpakets auch eine Erstattung für Kupplungsschäden an.

Geschäftsführer Thorsten Lehmann hebt hervor, dass Sunny Cars einer der wenigen Anbieter ist, der in diesen Fällen Verantwortung übernimmt. Er gibt jedoch zu, dass Kupplungsschäden „speziell“ sind, da die vorherige Nutzung des Fahrzeugs durch andere Kunden nicht nachvollziehbar ist. Dies zeigt, dass selbst bei einer transparenten Versicherung die Vorgeschichte eines Fahrzeugs entscheidend sein kann.

Ratschläge für Mietwagenurlauber

Vor diesem Hintergrund raten Verbraucherschützer den Urlaubern, sich vor der Buchung eines Mietwagens umfassend über die Versicherungspolicen und die Bedingungen im Klaren zu sein. Es ist empfehlenswert, gezielt nach Anbietern zu suchen, die Schutz bei Kupplungsschäden bieten oder dies in ihren AGBs explizit erwähnen. Eine gründliche Inspektion des Fahrzeugs vor der Übernahme sowie das Festhalten von Schäden im Übergabeprotokoll können helfen, spätere Streitigkeiten zu vermeiden.

Zusätzlich sollten Urlauber sich im Vorfeld über die spezifischen Straßenverhältnisse an ihrem Reiseziel informieren, um mögliche Risiken zu minimieren. Der Verzicht auf riskante Fahrmanöver und das Anpassen der Fahrweise an die Gegebenheiten können ebenfalls dazu beitragen, Probleme mit der Kupplung zu vermeiden.

Aufklärung ist das A und O

Die Thematik der Kupplungsschäden bei Mietwagen ist ein komplexes und oft wenig beachtetes Problem, das jedoch erhebliche finanzielle Folgen für betroffene Urlauber haben kann. Es ist von großer Bedeutung, dass Reisende gut informiert sind und sich aktiv mit den Vertragsbedingungen und dem Versicherungsschutz auseinandersetzen. Eine umfassende Aufklärung kann dazu beitragen, unangenehme Überraschungen während des Urlaubs zu vermeiden und die Freude am Reisen ungetrübt zu lassen.

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