Im EU-Rat wurde kürzlich eine Reform der Fluggastrechte beschlossen, deren vorliegender Gesetzesvorschlag jedoch auf scharfe Kritik stößt. Insbesondere der Österreichische Automobil-, Motorrad- und Touringclub (ÖAMTC) warnt eindringlich vor einer erheblichen Verschlechterung der Rechte von Flugreisenden.
Wie ÖAMTC-Juristin Verena Pronebner ausführt, droht künftig eine drastische Anhebung der Schwellenwerte für Entschädigungsansprüche: Statt der bisher einheitlichen Regelung, die ab drei Stunden Verspätung eine Entschädigung vorsieht, soll diese künftig auf vier Stunden für Kurzstreckenflüge und sogar auf sechs Stunden für Langstreckenflüge angehoben werden. Diese Änderung, die seit der letzten Anpassung im Jahre 2004 die erste tiefgreifende Reform darstellt, würde nach Einschätzung des ÖAMTC dazu führen, daß ein Großteil der betroffenen Flugreisenden künftig keine Entschädigungsansprüche mehr geltend machen könnte.
Verschlechterung statt Stärkung: Die neuen Schwellenwerte für Entschädigungen
Die aktuelle Fluggastrechteverordnung der Europäischen Union, die seit dem Jahre 2004 in Kraft ist, sieht eine Entschädigung für Passagiere vor, deren Flüge eine Verspätung von drei Stunden oder mehr aufweisen. Die Höhe der Entschädigung richtet sich dabei nach der Distanz zum Flugziel und ist gestaffelt in 250 Euro für Kurzstrecken, 400 Euro für Mittelstrecken und 600 Euro für Langstrecken (ab 3.500 Kilometer). Dieser Grundsatz hat sich in den vergangenen zwanzig Jahren als wichtiger Schutz für die Konsumenten erwiesen.
Der nun vom EU-Rat vorgeschlagene Gesetzesentwurf sieht jedoch eine erhebliche Anhebung dieser Schwellenwerte vor, was einer deutlichen Aushöhlung der Passagierrechte gleichkäme. Konkret sollen Entschädigungsansprüche künftig erst ab vier Stunden Verspätung auf Kurzstrecken und ab sechs Stunden Verspätung auf Langstreckenflügen entstehen. Verena Pronebner vom ÖAMTC kritisiert diese Entwicklung scharf: „Statt die Rechte von Flugreisenden erstmals seit 2004 zu stärken, droht eine erhebliche Gefahr.“
Die Erfahrungen aus der ÖAMTC-Rechtsberatung belegen, daß über 75 Prozent der Flugverspätungen bei rund drei Stunden liegen. Dies bedeutet, daß ein Großteil der derzeit entschädigungsberechtigten Fälle unter der künftig geltenden Schwelle liegen würde. Pronebner stellt klar: „Es steht auch zu befürchten, daß nach der Reform ein Großteil der Flugreisenden nicht mehr anspruchsberechtigt sein wird.“ Dies würde die Rechte der Passagiere empfindlich schwächen und Fluggesellschaften entlasten, während die finanzielle Belastung bei den Konsumenten verbleibt.
Kritik an der Höhe der Ausgleichszahlungen und Forderung an das Europäische Parlament
Neben der Anhebung der Verspätungsschwellen gibt auch die geplante Änderung der Höhe der Ausgleichszahlungen Anlaß zur Kritik. Bisher war die Entschädigung gestaffelt: 250 Euro für Kurzstrecke, 400 Euro für Mittelstrecke und 600 Euro für Langstrecke. Der neue Vorschlag sieht zwar eine leichte Erhöhung auf 300 Euro für die Kurzstrecke vor, streicht jedoch die Kategorie der Mittelstrecke komplett. Für die Langstrecke (ab 3.500 Kilometer) soll die Entschädigung sogar auf 500 Euro reduziert werden. Diese Änderungen würden je nach Flugdistanz zu einer Schlechterstellung der Passagiere führen, insbesondere auf Mittelstreckenflügen, für die es künftig keine separate Entschädigung mehr gäbe.
Angesichts dieser geplanten Verschlechterungen appelliert der ÖAMTC eindringlich an das Europäische Parlament, sich auf die Seite der Konsumenten zu stellen. „Der EU-Rat hat seinen Vorschlag gemacht – nach der Sommerpause ist nun das Europäische Parlament gefordert, sich gegen diese Aushöhlung schwer erkämpfter Fluggastrechte zu stellen“, macht die ÖAMTC-Expertin deutlich. Das Europäische Parlament hat die Möglichkeit, den Vorschlag des Rates abzulehnen oder zu ändern, um die Rechte der Flugreisenden zu schützen. Die Rolle des Parlaments als Vertretung der europäischen Bürger ist hierbei entscheidend. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Abgeordneten positionieren und ob sie den Bedenken der Verbraucherschutzorganisationen Rechnung tragen werden.
Weitere Forderungen: Handgepäck und Verpflegung
Der ÖAMTC sieht im Rahmen einer umfassenden Fluggastrechtsreform nicht nur bei den Entschädigungsregelungen Handlungsbedarf, sondern auch bei anderen wichtigen Aspekten, die den Reisekomfort und die Transparenz für die Konsumenten betreffen.
Ein zentraler Punkt ist das Thema Handgepäck. In den letzten Jahren haben viele Fluggesellschaften die Gebühren für Handgepäck eingeführt oder die Bestimmungen für dessen Größe und Gewicht immer restriktiver gestaltet. Dies führt häufig zu Unklarheiten und zusätzlichen Kosten für die Reisenden. „Wir würden uns hier endlich eine Vereinheitlichung – selbstverständlich ohne Ärger für die Konsumenten – wünschen. Also ein klares Ja zu einheitlicher Größe und transparenter Buchung, aber auch ein Nein zu extra Gebühren für Handgepäck“, faßt Verena Pronebner die Forderung des Mobilitätsclubs zusammen. Eine klare und konsistente Regelung würde die Planung für Passagiere erleichtern und unerwartete Kosten am Flughafen vermeiden.
Ein weiterer längst überfälliger Punkt betrifft die Verpflegung bei Abflugsverspätungen. Die aktuellen Regelungen sehen vor, daß Fluggesellschaften bei längeren Verspätungen Mahlzeiten und Erfrischungen anbieten müssen. Oftmals geschieht dies in Form von Gutscheinen, deren Wert jedoch angesichts der Preise in der Flughafen-Gastronomie kaum ausreicht, um sich angemessen zu versorgen. „Angesichts der Preise vor Ort reichen die aktuell häufig angebotenen Gutscheine kaum aus, sich in der Flughafen-Gastronomie angemessen zu versorgen“, so die ÖAMTC-Expertin abschließend. Der Mobilitätsclub fordert daher eine tatsächlich kostendeckende Pauschale für Snacks und Getränke. Dies würde sicherstellen, daß Passagiere während langer Wartezeiten angemessen versorgt sind und nicht auf eigene Kosten hungern oder Durst leiden müssen. Pronebner resümiert: „Es gibt auch noch viel zu tun, wenn die dringend notwendige Reform auch die Situation von Konsumenten verbessern soll.“ Die Reform der Fluggastrechte sollte somit nicht nur die Kernfragen der Entschädigung behandeln, sondern auch alltägliche Ärgernisse für Flugreisende beseitigen.
Hintergrund und Kontext der Fluggastrechte
Die Europäische Fluggastrechteverordnung (EG) Nr. 261/2004 wurde geschaffen, um Passagieren bei Flugunregelmäßigkeiten wie Annullierungen, Verspätungen und Nichtbeförderung klare Rechte und Schutz zu gewähren. Seit ihrer Einführung hat diese Verordnung vielen Millionen Reisenden zu Entschädigungen verholfen und die Fluggesellschaften zu einer besseren Einhaltung ihrer Beförderungspflichten angehalten. Die Verordnung war ein wichtiger Schritt zur Stärkung der Konsumentenrechte im Luftverkehr.
Die nun vorgeschlagene Reform ist ein Ergebnis des politischen Prozesses innerhalb der Europäischen Union, bei dem verschiedene Interessengruppen – Fluggesellschaften, Verbraucherschutzorganisationen und nationale Regierungen – ihre Positionen einbringen. Während Fluggesellschaften oft eine Lockerung der Regeln fordern, um ihre finanzielle Belastung zu reduzieren, setzen sich Verbraucherschutzorganisationen wie der ÖAMTC für eine Stärkung oder zumindest den Erhalt der bestehenden Rechte ein. Der aktuelle Vorschlag des EU-Rates scheint in wesentlichen Punkten den Forderungen der Fluggesellschaften entgegenzukommen, was die Besorgnis der Verbraucherschützer erklärt. Der weitere Gesetzgebungsprozeß im Europäischen Parlament wird zeigen, ob die Anliegen der Reisenden Gehör finden und ob die Reform tatsächlich zu einer Verbesserung oder Verschlechterung der Situation führt.