Kroatien lässt bei der Einreise aus Risikogebieten jetzt auch einen negativen Antigen-Schnelltest gelten. Währenddessen kippt ein Gericht in Tschechien die dortige CoV-Testpflicht für Rückkehrer.
Ab sofort muss nicht zwingend ein PCR-Test an der kroatischen Grenze vorgelegt werden. Kroatiens Innenminister Davor Bozinovic sorgt jetzt dafür, dass auch Antigen-Schnelltestern die Heimquarantäne erspart bleibt. Wer bereits die Impfdosierung intus oder eine Covid-19-Erkrankung in den vergangenen sechs Monaten überstanden hat, werde ohne Testnachweis einreisen dürfen, berichtet der ORF.
Tschechisches Gericht erklärt Testpflicht für verfassungswidrig
Auch in Tschechien kommt der Stein in Sachen CoV-Testungen ins Rollen – jedoch in die entgegengesetzte Richtung. Denn ein dortiges Gericht befindet die bisherige Regelung, die ein negatives Testergebnis bei der Einreise vorsieht, für unverhältnismäßig. Das Ziel, die Pandemie zu bekämpfen, könne auch mit milderen Mitteln erreicht werden, wie einer Quarantäne- und Testpflicht nach der Einreise. Es berief sich dabei auf die Grundrechtecharta der Verfassung, welche jederzeit die freie Rückkehr nach Tschechien zusichere.