Rund zwölf Jahre nach dem Grounding der Frachtfluggesellschaft Air Cargo Germany (ACG) hat das Landgericht Braunschweig eine Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland abgewiesen. Der Insolvenzverwalter der Airline hatte dem Luftfahrt-Bundesamt (LBA) vorgeworfen, durch den Entzug der Betriebsgenehmigung im Jahr 2013 die Insolvenz der Gesellschaft mitverursacht zu haben. Die Richter folgten dieser Argumentation nicht und entschieden, daß die Maßnahme des LBA rechtmäßig gewesen sei.
Air Cargo Germany wurde 2008 gegründet und hatte ihren Sitz am Flughafen Hahn im Hunsrück. Die Gesellschaft spezialisierte sich auf Frachtflüge mit Großraumflugzeugen und operierte zuletzt vier Boeing 747-Frachter. Trotz einer Beteiligung der russischen Logistikgruppe Volga-Dnepr und finanzieller Unterstützung durch den Flughafen Hahn sowie das Land Rheinland-Pfalz geriet das Unternehmen in wirtschaftliche Schwierigkeiten.
Im April 2013 entzog das Luftfahrt-Bundesamt der Airline die Betriebsgenehmigung mit der Begründung, die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit sei nicht mehr gegeben. Damit war es ACG untersagt, weiterhin gewerblichen Flugverkehr durchzuführen. Wenige Wochen später, im Mai 2013, folgte der Insolvenzantrag, und im September wurden sämtliche Mitarbeiter entlassen.
Streit um die Verantwortung
Der Insolvenzverwalter forderte in einer Staatshaftungsklage rund 141 Millionen Euro Schadenersatz von der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Luftfahrt-Bundesamt. Nach seiner Auffassung hätte ACG ohne den Entzug der Genehmigung weiter operieren können.
Das Landgericht Braunschweig folgte dieser Darstellung nicht. Die Richter betonten, daß das Luftfahrt-Bundesamt gesetzlich verpflichtet sei, die finanzielle Stabilität von Airlines zu überprüfen und im Falle erheblicher Zweifel entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Die Entscheidung zum Entzug der Betriebsgenehmigung sei daher nicht rechtswidrig gewesen.
Bedeutung des Urteils für die Luftfahrtbranche
Der Fall wirft ein Schlaglicht auf die strengen Regularien, denen Airlines in Deutschland und der Europäischen Union unterliegen. Die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit ist ein zentrales Kriterium für den Erhalt einer Betriebsgenehmigung. Behörden sind dazu verpflichtet, die finanzielle Situation von Fluggesellschaften regelmäßig zu prüfen, um sicherzustellen, daß sie ihren Verpflichtungen gegenüber Passagieren, Auftraggebern und Mitarbeitern nachkommen können.
Das Urteil bestätigt die Handlungsspielräume und Pflichten des Luftfahrt-Bundesamtes und könnte als Präzedenzfall für ähnliche Fälle dienen. Da der Insolvenzverwalter noch Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen könnte, bleibt abzuwarten, ob der Fall in die nächste Instanz geht.
Unterdessen blieb auch ein Nachfolgeunternehmen der deutschen Frachtfluggesellschaft nicht vom wirtschaftlichen Druck verschont: Die in der Slowakei ansässige Air Cargo Global, die als eine Art Nachfolger von Air Cargo Germany galt, stellte 2020 ihren Betrieb ein und meldete Insolvenz an.