Der Verkehrsausschuss des österreichischen Nationalrats hat mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen eine umfassende Novelle des Luftfahrtgesetzes beschlossen.
Die Neuregelung basiert auf einem kurzfristig eingebrachten, gesamtändernden Abänderungsantrag zu einem bestehenden Initiativantrag. Kernbestandteile der Gesetzesreform sind verschärfte und zugleich rechtlich präzisierte Zuverlässigkeitsüberprüfungen für das Personal in sicherheitsrelevanten Bereichen des Luftverkehrs, veränderte Rahmenbedingungen für den Betrieb von Flugplätzen sowie neue Vorschriften für die Errichtung luftfahrtfremder Gebäude. Zudem beinhaltet das Gesetzespaket administrative Erleichterungen durch den Aufbau einer digitalen Dokumentendatenbank zur Urkundenüberprüfung sowie eine Neuregelung der Versicherungspflichten für unbemannte Luftfahrzeuge.
Ein zentraler Diskussionspunkt im Ausschuss betraf die Kriterien für die Feststellung der arbeitsrechtlichen Zuverlässigkeit von Flughafenmitarbeitern. Um unverhältnismäßige Berufsverbote bei kleineren Delikten wie Ladendiebstahl zu verhindern und gleichzeitig den Schutz vor terroristischen Gefahren zu gewährleisten, wurden gesetzliche Grenzwerte und differenzierte Bewertungsmaßstäbe verankert. Zudem sieht die Novelle verbesserte Rechtsschutzmöglichkeiten und datenschutzrechtliche Vorgaben für betroffene Arbeitnehmer vor, falls eine Überprüfung negativ ausfällt. Flankiert werden diese Maßnahmen durch die laufende Ausarbeitung einer nationalen Drohnenschutzstrategie, die den gestiegenen Sicherheitsrisiken durch unbefugte Drohnenflüge im Umfeld kritischer Infrastrukturen begegnen soll.
Die parlamentarische Opposition äußerte deutliche Kritik an dem Gesetzgebungsverfahren und den Inhalten der Novelle. Die Fraktion der Grünen sowie die FPÖ beanstandeten insbesondere die mangelnde Begutachtungszeit durch die kurzfristige Vorlage des Abänderungsantrags und scheiterten mit einem Antrag auf Vertagung der Verhandlungen. Während die FPÖ verfassungs- und bürgerrechtliche Bedenken gegen die Ausgestaltung der Sicherheitsüberprüfungen anmeldete, kritisierten die Grünen das Paket als einseitige Begünstigung der Luftfahrtindustrie. Ein von den Grünen eingebrachter Entschließungsantrag, der weitergehende Lärmschutzmaßnahmen und eine Ausweitung der Nachtruhe für Anwohner im Einzugsgebiet des Flughafens Wien-Schwechat forderte, fand im Ausschuss keine Mehrheit und wurde abgelehnt.
In der Luftfahrtbranche wird die Reform differenziert aufgenommen. Flughafenbetreiber und Fluggesellschaften fordern seit Jahren einen Abbau bürokratischer Hürden bei Betriebsgenehmigungen und der Personaleinstellung, weshalb die Digitalisierungsmaßnahmen und die Pauschalierung der Drohnen-Haftpflichtversicherung von den Branchenverbänden begrüßt werden. Luftfahrtexperten geben jedoch zu bedenken, dass die praktische Umsetzung der neuen Zuverlässigkeitskriterien und der Aufbau der behördlichen Dokumentendatenbank zu einem erheblichen administrativen Initialaufwand bei den Sicherheitsbehörden führen könnten, was die angestrebte Verfahrensbeschleunigung in der Anfangsphase belasten dürfte.