Sitze in einer de Havilland Dash 8-400 (Foto: Jan Gruber).
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Lufthansa Group schärft Maskenpflicht nach

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Die Lufthansa Group gestattet ab 1. September 2020 nur noch Passagieren, die einen negativen COVID-19-Test und ein ärztliches Attest vorlegen können, ohne Maske zu fliegen. Das gilt ausdrücklich auch für die Tochtergesellschaft Austrian Airlines.

Bislang gewährte der Kranich-Konzern einigen Personengruppen eine Ausnahme von der generellen Maskenpflicht. Dazu zählen insbesondere Menschen, die aus medizinischen Gründen eine solche nicht tragen können und dies mit einem ärztlichen Attest nachweisen können. Die Airlines der Lufthansa Group legen nun ein Formblatt auf, das von einem Arzt unterschrieben sein muss. Zusätzlich muss ein negativer PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden sein darf, vorlegt werden. Nur wenn diese beiden obligatorischen Dokumente vorgelegt werden, darf man an Bord ohne Maske fliegen.

„Wir haben immer betont, dass Sicherheit für uns an erster Stelle steht, besonders in Zeiten von COVID-19. Eine Maske ist der einfachste und effektivste Schutz vor einer Übertragung“, sagt Austrian Airlines COO Jens Ritter. „Der größte Teil unserer Passagiere hält sich vorbildlich an die Regeln. Mit der aktuellen Änderung machen wir einen zusätzlichen Schritt für mehr Sicherheit im Flugzeug.“

Austrian Airlines hat das Formblatt, das von einem Arzt unterschrieben sein muss, unter diesem Link zum Download bereitgestellt. Es wird nochmals darauf hingewiesen, dass zusätzlich ein negativer PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden sein darf, vorgelegt werden muss. Andernfalls gewähren die Fluggesellschaften der Lufthansa Group keine Ausnahme von der Maskenpflicht.

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