Lufthansa: Testzertifikat am Check-in Okay, am Gate wertlos, zum neuen Test geschickt und Flug verpasst

Airbus A350 am Flughafen München (Foto: Lufthansa/Alex Tino Friedel ATF Pictures).
Airbus A350 am Flughafen München (Foto: Lufthansa/Alex Tino Friedel ATF Pictures).

Lufthansa: Testzertifikat am Check-in Okay, am Gate wertlos, zum neuen Test geschickt und Flug verpasst

Airbus A350 am Flughafen München (Foto: Lufthansa/Alex Tino Friedel ATF Pictures).
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Der Umstand, dass Lufthansa die jüngst gelockerten Einreisebestimmungen Südkoreas nicht so ganz mitbekommen hatte, führte am 25. Mai 2022 zu Chaos im Vorfeld von Flug LH718. Das Bodenpersonal anerkannte gültige Antigen-Schnelltest-Zertifikate nicht und forderte die Passagiere auf nochmals einen Test zu absolvieren.

Allerdings räumte der Kranich-Konzern zwischenzeitlich ein, dass man vor dem Flug von München nach Seoul-Incheon falsch gehandelt habe. Südkorea hat mit Wirksamkeit zum 23. Mai 2022 die Einreisbestimmungen gelockert. Anerkannt werden auch Antigen-Ergebnisse, die am Tag der Flugreise, jedenfalls nach Mitternacht, im Ausland vorgenommen wurden. Für die Gültigkeit zieht Südkorea neu nicht mehr den Zeitpunkt des Vorsprechens bei der Einreisekontrolle, sondern den Zeitpunkt des Abflugs heran. Dem Lufthansa-Bodenpersonal in München waren die gelockerten Regeln nicht bekannt.

Man meinte stur ein zu müssen und wandte dann auch noch ein südkoreanisches Regelwerk an, das längst überholt war. Nicht weniger als 30 Passagiere wurden von den Agents dazu aufgefordert, dass diese neuerlich einen Schnelltest am Airport München vornehmen lassen müssen oder aber der Mitflug wird verweigert. Pikant: Die Antigen-Befunde der betroffenen Passagiere waren taggleich und berechtigten nicht nur zur Einreise nach Südkorea, sondern hätten die Fluggäste auch von den Tests, die nach der Ankunft vorgesehen sind, entbunden.

Südkorea verlangt die Vorlage negativer PCR-Tests, die maximal 48 Stunden alt sein dürfen. Antigen-Schnelltests dürfen höchstens 24 Stunden alt sein. Neu ist, dass man Testungen, die nach der Ankunft vorgesehen kann, umgehen kann, in dem man sich am Tag des Abflugs – jedenfalls nach Mitternacht – einem Antigen-Schnelltest unterzieht.

Am Check-in-Schalter in Ordnung, am Gate angeblich ungültig

Bemerkenswert ist auch, dass die betroffenen Passagiere ihre negativen Befunde zunächst am Check-in-Schalter vorzuweisen hatten und diese dort für in Ordnung befunden wurden. Das Bodenpersonal am Gate war aber anderer Ansicht und pochte darauf, dass die Testzertifikate schon zu alt sind, da diese zum Zeitpunkt der Landung älter als 24 Stunden sein werden. Man forderte die betroffenen Passagiere auf, dass diese im Eingangsbereich des Airports einen weiteren Schnelltest machen sollen und sich obendrein beeilen sollen.

Betroffene berichten, dass der Hinweis auf die neuen Einreisebestimmungen von Südkorea auch mittels Vorweisen der offiziellen Seite auf dem Smartphone von den Lufthansa-Mitarbeitern ignoriert wurde. Entweder man geht nochmals testen oder man bleibt in München. Auch das Ersuchen einen Supervisor zu kontaktieren soll verweigert worden sein. Die „Hilfssheriffs“ lagen aber gänzlich falsch, wie deren Arbeitgeber nachträglich einräumen musste.

Da die Problematik erst im Zuge des Boardings entstanden ist, verzögerte der Kapitän den Abflug um zumindest eine Stunde. Die 30 Passagiere mussten völlig unnötig durch die Passkontrolle, um formell wieder nach Deutschland einzureisen, die Teststation im öffentlichen Bereich aufsuchen, dort einen kostenpflichtigen Antigen-Schnelltest absolvieren, wieder durch die Sicherheits- und Passkontrolle und darauf hoffen, dass das Lufthansa-Bodenpersonal den neuen Befund anerkennt.

Mindestens elf Passagiere haben den Flug verpasst

Für zumindest elf der 30 Betroffenen war es ein Ding der Unmöglichkeit, denn diese haben es nicht rechtzeitig geschafft. Mit einer Stunde Verspätung hob der Airbus A350-900 mit der Registrierung D-AIXI dann ab. Laut südkoreanischen Medienberichten soll Lufthansa die einzige Airline gewesen sein, die von den neuen Bestimmungen offenbar keine Kenntnis hatten. Bei anderen Carriern soll es diese Probleme nicht gegeben haben. Die Anweisungen der südkoreanischen Behörden sehen vor, dass bereits bei Zubringerflügen die Unterlagen gesichtet werden sollen.

„Lufthansa hält sich an die COVID-19-Vorschriften der koreanischen Regierung für Passagiere, die nach Seoul fliegen. Es scheint eine gewisse Verwirrung beim Flugsteigpersonal gegeben zu haben, da die koreanische Regierung am 23. Mai 2022 die COVID-19-Vorschriften gelockert hat, um Antigenschnelltests zu akzeptieren“, so ein Lufthansa-Sprecher. Man kündigte an, dass man die Angelegenheit genau untersuchen will und falls sich herausstellen sollte, dass der Fehler beim Lufthansa-Bodenpersonal lag, könnte man die Kosten für den zusätzlichen Schnelltest erstatten.

1 Comment

  • Hugo , 31. Mai 2022 @ 10:50

    Seit wann hat Lufthansa einen A330-900?
    Ich vermute sie meinen einen A350-900.

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  • Hugo , 31. Mai 2022 @ 10:50

    Seit wann hat Lufthansa einen A330-900?
    Ich vermute sie meinen einen A350-900.

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