Maskenpflicht im Nahverkehr: Deutschlands undurchblickbarer Sonderweg

Maskenpflicht im Zug (Foto: Jan Gruber).
Maskenpflicht im Zug (Foto: Jan Gruber).

Maskenpflicht im Nahverkehr: Deutschlands undurchblickbarer Sonderweg

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Die Bundesrepublik Deutschland ist einer der letzten Staaten in Europa, der noch weitgehend flächendeckend auf das Tragen von Masken in öffentlichen Verkehrsmitteln pocht. Die unterschiedlichen Zuständigkeiten zwischen Bund und Ländern führen dazu, dass eine durchaus verwirrende Situation entsteht.

Einige Bundesländer haben die Verpflichtung zum Tagen von Masken bereits aufgehoben. Allerdings gilt dies nur im Nah- und nicht im Fernverkehr. Konkret bedeutet das am Beispiel der Strecke München-Salzburg, dass man in Zügen, die dem Bahn-Fernverkehr (z.B. Railjet, Railjet Xpress, EuroCity, InterCity, InterCity Express) zugeordnet sind, eine FFP2-Maske tragen muss. Steigt man jedoch in Verkehrsmittel des Regionalverkehrs (z.B. Regionalzug, Regionalexpress, Schnellbahn, U-Bahn, Straßenbahn, Bus etc) ein, darf man ganz legal ohne Maske fahren. Somit: Steigt man am Hauptbahnhof München in den Regionalexpress der bayerischen Oberlandbahn ein, so darf man ganz legal ohne Maske nach Salzburg fahren. Nimmt man aber einen Eurocity oder einen Railjet, so muss man bis zur Staatsgrenze eine FFP2-Maske tragen. In Österreich darf man die Mund-Nasen-Bedeckung dann legal abnehmen.

Das eine solche Regelung offensichtlich nicht auf wissenschaftlichen Erkenntnissen basiert, ist offensichtlich. Dahinter steckt, dass für den Fernverkehr Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD), der als Dauerbefürworter der Masken gilt, zuständig ist und für den Regionalverkehr die Gesundheitsminister des jeweiligen Bundeslands. Unter den Bundesländern herrscht massive Uneinigkeit darüber wie nun mit der Verpflichtung zum Bedecken von Mund und Nase in öffentlichen Verkehrsmitteln umzugehen ist.

Die Folge daraus: Einige Bundesländer haben die Maskenpflicht bereits offiziell aufgehoben, wobei aus Zuständigkeitsgründen der Fernverkehr ausgenommen ist, andere haben konkrete Termine für diesen Schritt angekündigt und wieder andere wollen weiterhin daran festhalten. Konkret werden Berlin, Brandenburg, Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen in Kürze die Maskenpflicht im ÖPNV aufheben. Zuvor haben Bayern, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein diesen Schritt bereits gesetzt.

Ähnlich wie in Österreich, wo ausschließlich das Bundesland Wien auf das Tragen von FFP2-Masken in öffentlichen Verkehrsmitteln pocht, hat auch in Deutschland die Bereitschaft zum Bedecken von Mund und Nase in Öffis sehr stark abgenommen. In Österreich wird häufig über den „Wiener Sonderweg“, der im Alltag – entgegen der Aussagen von Bürgermeister Michael Ludwig (SPÖ) – kaum mehr beachtet wird, gelästert. Deutschland macht es den Öffi-Nutzern keinesfalls einfacher, denn offiziell ist künftig vieles davon abhängig durch welches Bundesland man gerade fährt oder aber ob man sich in einem Regionalexpress oder einem ICE befindet. Im Flugverkehr hat Deutschland schon länger die Maskenpflicht aufgehoben. Da auch Fernbusse dem Fernverkehr zugeordnet sind, gilt – zumindest offiziell – auch in diesen die FFP2-Maskenpflicht.

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