Nachforderung neuer Orban-Steuer: Ungarn geht gegen Ryanair vor

Boeing 737-800, betrieben von Buzz (Foto: Jan Gruber).
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Nachforderung neuer Orban-Steuer: Ungarn geht gegen Ryanair vor

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Ungarn wird ab Juli 2022 von Fluggesellschaften eine Flugsteuer in der Höhe von 10 bis 25 Euro pro Passagier und Abflug verlangen. Das stößt nicht nur auf Widerstand seitens der Fluggesellschaften, sondern der Konsumentenschutz hat Ryanair im Visier, da die Fluggäste nachträglich zur Kasse gebeten werden.

Der aufgrund von Notstandsgesetzen per Dekret regierende Viktor Orban will Gewinne von großen Unternehmen wie Energieversorgern, Banken, Telekom-Firmen und Fluggesellschaften mit Hilfe von Sondersteuern abschöpfen. Dabei hat der Ministerpräsident auch die steigende Nachfrage in der Luftfahrtbranche auserkoren. Seiner Verordnung nach soll die Flugsteuer nicht von den Passagieren, sondern von den Airlines getragen werden. Man will den Unternehmen Gewinne wegnehmen und diese beispielsweise in die Aufrüstung des Militärs stecken.

Die so genannte „Extra-Gewinn-Steuer“ soll je nach Flugdistanz zwischen 10 Euro und 25 Euro betragen. Im Gegensatz zu Ticketsteuern anderer Staaten sollen die die Airlines dafür aufkommen. Das passt diesen naturgemäß nicht in den Kram. Auffällig leise verhält sich Homebase-Carrier Wizz Air, der sich bislang nicht zu den Plänen von Viktor Orban geäußert hat.

Ryanair hingegen droht mit dem Abzug von Kapazität aus Ungarn und bittet Passagiere, die bereits Flugscheine für Abflüge ab Juli 2022 haben, nachträglich zur Kasse. Die Vorgehensweise wird vom ungarischen Konsumentenschutz, der ein Verfahren gegen den Billigflieger einleiten will, scharf kritisiert.

“Diese ungerechtfertigte Steuer auf den Luftfahrtsektor, der in den letzten zwei Jahren hohe Verluste gemacht hat, wird dem ungarischen Tourismus und der Wirtschaft schaden, die von den Fluggesellschaften abhängig ist, um Verbindungen, Tourismus und Arbeitsplätze zu schaffen. Diese schlecht getimte und schlecht beratene ‘Extra-Gewinn’-Steuer, die unerklärlicherweise die verlustbringende Luftfahrtindustrie mit enorm profitablen Öl- und Energieunternehmen vergleicht, hat Ungarn sofort wettbewerbsunfähig und weniger attraktiv für Fluggesellschaften und Touristen gemacht“, so Ryanair.

Wirtschaftsminister will gegen Ryanair vorgehen

Passagiere des Carriers mit Tickets für Abflugtermine nach dem 1. Juli 2022 wurden von Ryanair angeschrieben, dass diese sich bis 16. Juni 2022 entscheiden müssen, ob die neue Steuer nachbezahlt wird oder aber die Buchung bei voller Erstattung storniert werden soll. Innerhalb von Europa verlangt man nachträglich zehn Euro und auf Strecken, die den Kontinent verlassen, 25 Euro. Pikant ist, dass Ryanair in den Anschreiben erklärt, dass bei Nichtreaktion seitens des Fluggastes das bei der Buchung verwendete Zahlungsmittel einfach mit der geforderten Nachzahlung belastet wird.

Ungarns Wirtschaftsminister Márton Nagy meldete sich bereits zu Wort und sagte unter anderem, dass er diese Praxis für unzulässig hält. Weiters wäre das Verhalten von Ryanair gegenüber den Passagieren unfair. „Die Regierung hat beschlossen, Steuern auf überhöhte Gewinne unter anderem bei Fluggesellschaften zu erheben, um ungarische Familien zu schützen. Die Regierung hat allen Beteiligten klar gemacht, dass sie die Marktentwicklung genau beobachten und alles tun wird, um zu verhindern, dass die überhöhten Steuern auf die Allgemeinheit abgewälzt werden. Die Regierung hat im Voraus angekündigt, dass sie jeden dieser Fälle gründlich untersuchen und energisch gegen schädliche Praktiken vorgehen wird“, so das Regierungsmitglied.

Nun wird auf Basis der Verbraucherschutzgesetze eine Untersuchung gegen Ryanair eingeleitet. Weiters prüft das Wirtschaftsministerium entsprechende Maßnahmen, die dem irischen Lowcoster das Einfordern von Nachzahlungen untersagen sollen. Auch Verbraucherschutzverbände haben angekündigt, dass sie gegen den Billigflieger vorgehen wollen. Der Ryanair-Erzrivale Wizz Air verhält sich derzeit nicht nur ruhig, sondern derzeit gibt es keine Anzeigen dafür, dass auch dieser nachträglich zur Kassa bitten könnte.

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