Die Lage scheint sich zuzuspitzen. Die österreichische Regierung schärft daher auch in puncto Einreisebestimmungen nach und zieht die Zügel straffer an. Grundsätzlich muss an den Grenzen ab sofort ein 2,5-G-Nachweis vorgezeigt werden.
Antigen- und Antikörpertests verlieren damit ihre Gültigkeit – mit einigen Ausnahmen. Denn für Pendler (Beruf, Schule, Studium, familiäre Zwecke, Lebenspartner) gilt weiterhin die 3-G-Regel. Das geht aus der geänderten Einreiseverordnung hervor. Wie auch österreichweit wird die Gültigkeitsdauer des Impfnachweises von einem Jahr auf neun Monate verkürzt. Für diese Anpassung an die dritte Covid-19-Maßnahmenverordnung gilt eine Übergangsfrist bis zum 6. Dezember.
Einige Kürzungen müssen auch Pendler hinnehmen: Die bisher privilegierte Dauer von PCR-Tests wird von sieben Tagen auf 72 Stunden verkürzt. Antigentests sind künftig nur noch 24 statt 48 Stunden gültig. Der „Ninja-Pass“ für Schüler gilt für die Einreise als Ausnahme.