Der Ticketvermarkter Green Airlines bekam nun den nächsten Rückschlag, denn laut einem Bericht von Airliners.de wird German Airways künftig –abgesehen von Köln-Paderborn-Westerland – nicht mehr für diesen fliegen. Das hinderte das Unternehmen aber nicht daran am Donnerstagnachmittag weiterhin Tickets mit German-Airways-Flugnummern zu verkaufen.
Die Krone setzt der Umstand auf, dass Green Airlines, die eine Briefkastenadresse nutzt, nun behauptet einen Antrag auf Erteilung von AOC und Betriebsgenehmigung gestellt zu haben. Ob das Luftfahrtbundesamt diesem Ansinnen nachkommen wird, darf angesichts der Umstände der letzten Wochen angezweifelt werden. Unter anderem behauptet Alk Air, dass Green Airlines seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachgekommen ist. Auch die „Umweltversprechen“ scheinen nur halbherzig bis „greenwashed“ erfüllt worden zu sein.
Mit dem Verkauf von Flugtickets für nichtexistierende Charterflüge hat Green Airlines bereits durchaus Erfahrung. So stellte man den Verkauf nicht ein, obwohl Alk Air bereits wegen eigener Angaben nach mangelnder Zahlungsmoral die Boeing 737-300 abgezogen hatte. Mit Just Us Air hatte man keinen Kontrakt und verkaufte dennoch Tickets. Am Donnerstagnachmittag hatte man noch Strecken mit German-Airways-Flugnummern im Verkauf und das obwohl klar ist, dass die ehemalige WDL nur noch die Sylt-Strecke bedienen wird. Defacto hat Green Airlines damit einen weiteren „Partner“ verheizt.
Die Behauptung, dass man einen Antrag auf Erteilung von AOC und Betriebsgenehmigung gestellt habe, könnte ein juristischer Kniff sein. Green Airlines weigert sich strikt die Ausgleichszahlungen an Passagiere, die man im Regen stehen hat lassen, zu bezahlen. Öffentlich macht man sogar die unwahre Behauptung, dass nur Veranstalter-Buchungen betroffen gewesen wären und es keine direkte Verkäufe gegeben hätte. Das entspricht definitiv nicht der Wahrheit, denn beispielsweise auf Social Media lassen geschädigte Passagiere Dampf ab. Obendrein geht aus den Unterlagen eines Fluggastes, der sitzen gelassen wurde, hervor, dass es eine direkte Buchung über die Homepage war. Mit Hilfe einer Anwaltskanzlei versucht sich Green Airlines vor der Ausgleichszahlung zu drücken.
AOC-Antrag könnte sich als juristischer Kniff erweisen
Und genau da kommt der angebliche AOC-Antrag wieder ins Spiel. Green Airlines stützt die Ablehnung auf das so genannte Sundair-Urteil des Europäischen Gerichtshofs. Damals wurde die heutige Ferienfluggesellschaft von Ausgleichszahlungen, die vor der Erteilung der Betriebsgenehmigung entstanden sind, defacto befreit. Man musste Flüge streichen und Flugzeuge chartern, da man noch nicht selbst fliegen durfte. Dadurch sind Verspätungen entstanden. Der EuGH entschied zu Gunsten von Sundair. Das Urteil ist aber laut einem führenden Rechtsschutzversicherer nicht auf Green Airlines anwendbar, da es sich um eine komplett andere Sachlage handelt. Für Green Airlines wäre eine andere EuGH-Entscheidung anwendbar, die klar und deutlich zur Zahlungspflicht führen könnte.
Zu bedenken gilt es auch, dass jährlich hunderte AOC-Antrage bei den europäischen Luftfahrtbehörden gestellt werden. Nur ein ganz kleiner Prozentsatz führt dann tatsächlich zur Erteilung von AOC und Betriebsgenehmigung. In den meisten Fällen scheitert es daran, dass die Proponenten formale Kriterien nicht erfüllen können. Weiters muss eine finanzielle Leistungsfähigkeit soweit nachgewiesen werden, dass der Flugplan sechs Monate lang ohne Einnahmen aufrechterhalten werden kann. Der „Trick“ ultrakurze Flüge mit einem Sportflugzeug einreichen und dann etwas komplett anderes fliegen, zieht nicht. Die Behörden haben die finanzielle Leistungsfähigkeit regelmäßig zu prüfen und ziehen bei Bedarf den Stecker. Letzteres ist in den vergangenen Jahren öfters vorgekommen. Ein Beispiel hierfür: Der österreichischen InterSky wurde seitens der österreichischen Behörden mangels finanzieller Leistungsfähigkeit die Zulassung entzogen. Daraufhin musste der Regio-Carrier Konkurs anmelden. Bei Adria Airways zog ebenfalls die Luftfahrtbehörde den Stecker.