ÖAMTC lehnt Ausweitung der LKW-Maut auf kleine Wohnmobile ab

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Für viele Besitzer von Wohnmobilen ist es seit Jahren ein Ärgernis: Sobald ihr Fahrzeug mehr als 3,5 Tonnen wiegen darf, wird es wie ein kommerzieller Lkw behandelt.

“Entsprechend teuer ist die Maut, die zu zahlen ist – denn sie richtet sich in diesem Fall nach gefahrenen Kilometern, unter Berücksichtigung von Emissions-Klasse und Tages- oder Nachtzeit”, erklärt ÖAMTC-Juristin Ursula Zelenka. “Eine – im Vergleich zur Vignette deutlich kostspieligere – Go-Box ist also notwendig, um österreichische Autobahnen und Schnellstraßen nutzen zu dürfen.”

Künftig könnte der Kreis jener Wohnmobilist, die auf diese Weise Maut entrichten müssen, deutlich größer werden: Nach dem Willen von ASFINAG und BMK soll nicht mehr das eingetragene, höchstzulässige Gesamtgewicht für die Bemautung ausschlaggebend sein, sondern die “technisch höchstzulässige Gesamtmasse”. Dieser Wert wird vom Hersteller angegeben und liegt in den meisten Fällen über der bisherigen Grenze. “Damit werden dann auch alle zur Kasse gebeten, die ihre Fahrzeuge auf 3,5 Tonnen ‘abgelastet’, also freiwillig das höchstzulässige Gesamtgewicht reduziert haben, um mit einer Vignette und B-Führerschein auf Campingtour gehen zu können”, hält die ÖAMTC-Expertin fest. Welche Dimensionen die neue Regelung hat, zeigt ein Blick auf die Zahlen: Rund 7,9 Millionen Camping-Nächtigungen wurden in Österreich 2022 gezählt, davon knapp 3,6 Millionen von Urlauber aus Deutschland. “Natürlich kommen nicht alle davon mit dem Wohnmobil – weil aber auch ausländische Fahrzeuge, egal ob sie auf der Durchreise sind oder ihre Destination in Österreich liegt, von der Regelung betroffen sind, könnte ein Schaden für den Tourismus die Folge sein”, so Zelenka.

Notwendig wäre all das aus Sicht des Mobilitätsclubs nicht: Die Wegekostenrichtlinie gestattet es EU-Staaten, Wohnmobile günstiger und mittels Vignette zu bemauten. “Wir fordern den Gesetzgeber daher auf, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen und für Wohnmobile bis zu einer technisch zulässigen Gesamtmasse von 4,5 Tonnen eine eigene Vignettenkategorie zu schaffen”, stellt die ÖAMTC-Expertin abschließend klar. “Als größter Mobilitätsclub Österreichs sind wir gerne bereit, an Verhandlungen über Details teilzunehmen.”

Unabhängig hiervon ist jedes in Österreich fahrende Fahrzeug zur Mitführung einer Vignette – entweder in klebender Form als “Pickerl” (Anbringung auf der Windschutzscheibe) oder einer digitalen Vignette (kann online bei diversen Anbietern eingekauft werden) – verpflichtet.

Wohnmobile (Foto: Pixabay).
Wohnmobile (Foto: Pixabay).
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