ÖAMTC: Worauf es beim Drohne-Schenken ankommt

Drohnen erfreuen sich steigender Beliebtheit (Foto: Pixabay).
Drohnen erfreuen sich steigender Beliebtheit (Foto: Pixabay).

ÖAMTC: Worauf es beim Drohne-Schenken ankommt

Drohnen erfreuen sich steigender Beliebtheit (Foto: Pixabay).
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Seit einigen Jahren sind Drohnen der absolute Renner unter den Weihnachtsgeschenken und auch in diesem Jahr werden sie auf vielen Wunschzetteln wieder ganz oben stehen. Der Mobilitätsclub zeigt, worauf man beim Drohnen-Schenken achten sollte.

“Aber Drohne ist nicht gleich Drohne und nicht jede eignet sich auch als Geschenk”, weiß ÖAMTC-Drohnenexperte Benjamin Hetzendorfer. “Damit die Freude über eine geschenkte Drohne auch lange anhält, macht es Sinn, sich genau zu überlegen, wen man mit welcher Drohne überraschen möchte.” Was Drohnen zum idealen Geschenk macht, ist, dass es auch Modelle gibt, die für absolute Fluganfänger geeignet und mittlerweile auch recht günstig zu bekommen sind. “Allerdings sollte man nicht zu den billigsten greifen”, rät Hetzendorfer. “Diese sind oft schwer zu steuern und der Spaß am Drohnenflug ist schnell vorbei.” Teurere Fluggeräte fliegen stabiler, sind einfacher zu handhaben und liefern mitunter auch die besseren Bilder. Zudem erhöhen Drohnen mit Hinderniserkennung und GPS die Sicherheit.

“Doch Vorsicht, seit Jahresbeginn 2021 haben sich die Anforderungen für Drohnen-Piloten geändert”, erinnert Hetzendorfer. “So sind beispielsweise für alle Drohnen über 250 Gramm Abfluggewicht, eine verpflichtende Registrierung sowie ein Drohnenführerschein vorgeschrieben.” Das heißt, dass für die Beschenkten durch Registrierung, erforderliche Versicherung sowie Führerschein zusätzliche Kosten entstehen. Ausschlaggebend für die Kategorisierung und somit für Vorschriften, die man einhalten muss, ist in der Regel das Abfluggewicht der Drohne. Je schwerer das Fluggerät, desto höher die Anforderungen an die Piloten. Gerade wenn man Kinder mit einer Drohne eine Freude bereiten möchte, gilt es noch einen weiteren wesentlichen Punkt zu beachten. Unter 16 Jahren ist lediglich der Betrieb von kleinen Drohnen, die explizit als Spielzeug gemäß der EU-Spielzeugrichtlinie gekennzeichnet und nicht registrierungspflichtig sind, möglich – darüber sollte man sich sicherheitshalber spätestens beim Kauf nochmals erkundigen.

Für alle anderen Drohnen gilt: Das Mindestalter für das Fliegen von Drohnen und die Erlangung des Drohnenführerscheins beträgt 16 Jahre. Kinder unter 16 Jahren dürfen nur unter Aufsicht von Personen fliegen, die über die nötigen Berechtigungen (Drohnenführerschein) verfügen. Die verpflichtende Registrierung als Betreiber einer Drohne ist erst ab dem 18. Lebensjahr möglich. Betreiber und Pilot müssen allerdings nicht die gleiche Person sein. “Bevor man zum ersten Mal eine Drohne steuert, sollte man jedenfalls die Gebrauchsanweisung lesen”, rät der ÖAMTC-Drohnenexperte. “Anfangs sollte man auch keinesfalls in besiedeltem Gebiet, sondern besser auf einem freien Feld fliegen. Und gerade im Winter nimmt man eine Drohne am besten bei klarer Sicht und Plusgraden in Betrieb.”

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