In Österreich soll es künftig möglich sein, dass in der Nacht die Hindernisbefeuerung, die Piloten beispielsweise vor Schloten, Windrädern, hohen Gebäuden und Stromleitungen waren soll, in der Nacht deaktiviert werden kann. Damit will man Energie sparen, sofern sich kein Fluggerät in der Nähe befindet.
Im Verkehrsausschuss des Parlaments wurde diese Woche ein Initiativantrag der Regierung einstimmig beschlossen. Dabei ist es aber zu zwei Änderungen gekommen. Einerseits dürften Rettungshubschrauber Flugplätze auch außerhalb der regulären Betriebszeiten nutzen. Auf diese Ergänzung drängte Landeshauptmann Christopher Drexler. Beispielsweise in der Steiermark stehen seitens des ÖAMTC auch nachtflugtaugliche Helikopter für Noteinsätze zur Verfügung. Diese dürfen aber momentan nur eingeschränkt eingesetzt werden. Künftig gibt es eine explizite Ausnahmebestimmung für Rettungshubschrauber.
Allerdings gibt es eine eklatante Einschränkung: Nur jene Betreiber, die vom jeweiligen Bundesland mit der Erbringung der Flugrettungsdienste beauftragt wurden, dürfen auch tatsächlich außerhalb der Betriebszeiten die Flugplätze nutzen. Dies schließt Privateinsätze von anderen Operators explizit aus.
Weiters soll es künftig zulässig sein, dass die Hindernisbefeuerung von hohen Bauwerken wie Hochhäusern, Windrädern, Stromleitungen und ähnlichem in der Nacht nicht mehr dauerhaft in Betrieb sein muss. Damit will die Regierung in erster Linie Strom einsparen, wobei in den seltensten Fällen auch tatsächlich der Staat für die Energiekosten aufkommen muss. Künftig dürfen die „Blinklichter“, wie die Befeuerung oftmals im Volk genannt werden, abgeschaltet werden, sofern sich kein Fluggerät in der Nähe befindet.
Die Austro Control ist künftig dafür verantwortlich, dass die Hindernisbefeuerung dann so rechtzeitig aktiviert wird, dass keine Gefahr für Fluggeräte und deren Insassen besteht. Dies dürfte durchaus eine Herausforderung sein. Das Gesetz verbietet aber nicht, dass die Befeuerung auch weiterhin aktiv ist.
Derzeit handelt es sich um einen Beschluss im Verkehrsausschuss des Parlaments. Im nächsten Schritt muss der Nationalrat zustimmen. Da die einfache Mehrheit ausreichend ist und es sich um ein Regierungsvorhaben handelt, ist davon auszugehen, dass dies nur noch reine Formsache sein dürfte. Anschließend muss der Bundesrat zustimmen und zum Schluss wird dem Bundespräsidenten das neue Gesetz zur Beurkundung vorgelegt.