Österreich hob Landeverbote vorzeitig auf

Foto: Jan Gruber.
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Österreich hob Landeverbote vorzeitig auf

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Die Republik Österreich hob am Samstagabend sämtliche noch bestehenden Flugverbote vorzeitig auf. Dies geht aus dem NOTAM A1568/20 unmissverständlich hervor. Der Bann für ankommende Passagierflüge aus insgesamt zehn Ländern wurde am 20. Juni 2020 um 21 Uhr 59 ersatzlos aufgehoben.

Das bedeutet konkret, dass nicht nur aus Spanien kommende Maschinen, sondern auch jene, die in der Volksrepublik China, im Iran, in der Lombardei, in Weißrussland, Portugal, Schweden, Russland, im Vereinigten Königreich und der Ukraine gestartet sind, wieder mit Passagieren an Bord in Österreich landen dürfen. Dies ermöglicht den Airlines die Wiederaufnahme ihrer Verbindungen.

Bis dato wurde noch kein NOTAM veröffentlicht, das die genannten Länder bzw. die Region Lombardei (Italien) mit einem neuerlichen Bann belegen würde. An den Einreisebestimmungen der Republik Österreich ändert sich durch die Aufhebung des Landeverbots allerdings nichts.

Das NOTAM 1568/20 im Wortlaut:

A1568/20 – COVID 19: FLIGHT RESTRICTIONS
ACCORDING TO PARA 25 EPIDEMIC ACT 1950
FLIGHTS FROM

  1. PEOPLES REPUBLIC CHINA
  2. ISLAMIC REPUBLIC IRAN
  3. REGION LOMBARDY – ITALY
  4. BELARUS
  5. PORTUGAL
  6. SPAIN
  7. UNITED KINGDOM
  8. SWEDEN
  9. UKRAINE
  10. RUSSIA
    ARE PROHIBITED TO LAND AT FIR LOVV. EXEMPTED ARE: FLIGHTS IN THE IMPERATIVE INTEREST OF THE REPUBLIC OF AUSTRIA, CARGO FLIGHTS, EMERGENCY FLIGHTS, AMBULANCE FLIGHTS, FERRY FLIGHTS, REPATRIATION FLIGHTS, FLIGHTS TO TRANSPORT SEASONAL WORKERS IN THE AGRICULTURAL OR FORESTRY SECTOR AS WELL AS NURSING AND HEALTH PERSONNEL. EXEMPTIONS TO THIS PROHIBITATION OF LANDINGS DO NOT RELEASE PAX FROM ANY ENTRY REQUIREMENTS. 19 JUN 11:29 2020 UNTIL 20 JUN 21:59 2020. CREATED: 19 JUN 11:30 2020

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