Österreich: Maskenpflicht im Flugzeug, auf Schiffen und im Reisebus jedoch nicht

FFP2-Maske (Foto: Pixabay).
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Österreich: Maskenpflicht im Flugzeug, auf Schiffen und im Reisebus jedoch nicht

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Die jüngst adaptiere Corona-Verordnung des österreichischen Gesundheitsministeriums brachte in vielen Bereichen die Aufhebung der Maskenpflicht. In öffentlichen Verkehrsmitteln – inklusive Flugzeugen – pocht Minister Johannes Rauch (Grüne) aber weiterhin auf FFP2-Masken. Es kommt aber darauf an in welchem “Setting” das Fahrzeug unterwegs ist.

Ist ein Autobus im Linienverkehr – egal, ob Nah- oder Fernverkehr – unterwegs, dann müssen die Fahrgäste FFP2-Maske tragen. Handelt es sich allerdings um eine Charterfahrt, beispielsweise mit Fußballfans auf dem Weg zu einem Match oder zurück, so besteht keinerlei Verpflichtung Masken zu tragen. Selbiges gilt auch dann, wenn es sich um eine Reisefahrt handelt. Gemeint ist damit, wenn das Busunternehmen eine klassische Busreise durchführt. Es spielt dabei keine Rolle, ob auch so genannte “vulnerable Personen” dabei sind oder nicht.

Auch auf Ausflugsschiffen, die beispielsweise auf der Donau und auf dem Bodensee unterwegs sind, ist die Maskenpflicht gefallen. Dies gilt sowohl für die Außen- als auch die Innenbereiche. Verkehrt das Schiff aber nicht “touristisch”, sondern als eine Art Fähre, dann müssen weiterhin FFP2-Masken getragen werden.

Die aktuelle Regelung galt bereits vor den Verschärfungen, die nur wenige Tage nach dem vermeintlichen “Freedom Day” gesetzt wurden. Das österreichische Gesundheitsministerium schaffte es trotz mehrfacher Erinnerung nicht zu erklären warum in Reisebussen keine Maskenpflicht besteht, jedoch an Bord von Flugzeugen sehr wohl. Auch beantwortete das von Johannes Rauch geleitete Ministerium nicht, ob Charterflüge mit Reisebus- bzw. Charterbus-Fahrten gleichzusetzen sind. Dies hätte insbesondere auf die Business Aviation, aber auch auf Urlaubs-Charterflüge Auswirkungen.

Auch gab das österreichische Gesundheitsministerium keine Auskunft darüber warum man sich im Gegensatz zu anderen Staaten für die Fortführung der FFP2-Maskenpflicht in Verkehrsflugzeugen entschieden hat. Die Frage “Welcher Unterschied besteht beispielsweise zwischen einem Flug von Zagreb nach Bukarest und einem Flug von Wien nach Frankfurt hinsichtlich der Ansteckungsgefahr?” wurde ebenso nicht beantwortet.

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