Wenn es um Taiwan, das offiziell Republik China heißt, geht, wird es manchmal kompliziert. Hintergrund ist, dass die Mehrheit der Staaten das Inselland nicht anerkennt. Dies kann auch bei den jüngst für Passagiere, die sich zuletzt in der Volksrepublik China aufgehalten haben, zu Verwirrungen führen.
Die Frage, ob die Insel Tawain als Republik China ein eigenständiger Staat ist oder aber lediglich eine „abtrünnige Provinz“ der Volksrepublik China, ist seit Jahrzehnten ein Zankapfel zwischen Taipeh und Peking. Der Umstand, dass viele Staaten die Republik China nicht oder nicht mehr offiziell anerkennen, hat in der Vergangenheit schon die eine oder andere kuriose Auswirkung in der Luftfahrt gehabt.
Jüngst hat beispielsweise Österreich eingeführt, dass Personen, die sich zuvor in der Volksrepublik China aufgehalten haben, vor dem Abflug beim Check-in oder spätestens beim Boarding einen negativen PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden sein darf, vorlegen müssen. Sowohl im Notam, das für die Luftfahrt von Bedeutung ist als auch im Verordnungstext ist lediglich die Rede von Volksrepublik China. Verständlicherweise fragt sich der eine oder andere Passagier wie das aufgrund der verzwickten politischen Situation so ist, wenn man auf Taiwan oder in den Sonderverwaltungszonen Hongkong oder Macau war. Oder wie ist es, wenn man in China lediglich umsteigt?
Letztere Frage ist durchaus sehr berechtigt, denn in der Vergangenheit waren Personen, die in einem Land, das mit irgendwelchen Nachweispflichten belegt war, lediglich umstiegen ist, zumeist vom „Papierkram“ ausgenommen. Diesmal ist es anders, denn das österreichische Gesundheitsministerium bestätigte gegenüber Aviation.Direct ausdrücklich, dass auch Personen, die auf dem Gebiet der Volksrepublik China lediglich umgestiegen sind, vor dem Einsteigen in den Nonstopflug nach Österreich der Airline einen negativen PCR-Test vorweisen müssen. Allerdings: Die Vorschrift gilt nur für Nonstopflüge zwischen China und der Alpenrepublik. Steigt man auf dem Weg nach Österreich in einem anderen Land um, so gilt die Testpflicht nicht.
Keine Vorlagepflicht aus Taiwan
Die Frage, ob man einen negativen PCR-Test vorlegen muss, wenn man ab Taiwan (Republik China) nach Österreich fliegt, wurde vom Ministerium ausdrücklich verneint. Die Vorlagepflicht gelte ausschließlich für Nonstopflüge, die in Festland-China gestartet sind. Dazu eine Sprecherin: „Die Verpflichtung zur Vorlage eines negativen PCR-Testergebnisses gilt für alle Reisenden aus der Volksrepublik China, die via Direktflug nach Österreich kommen. Aktuell gibt es Direktflüge aus Shanghai und Peking. Die PCR-Vorlagepflicht gilt auch für Passagiere die in der Volksrepublik China umsteigen und dann via Direktflug nach Österreich einreisen“.
Testpflicht kann mit Umsteigeflügen umgangen werden
Wie es sich mit Macau und Hongkong verhält, wurde vom Gesundheitsministerium nicht beantwortet. Allerdings gibt es derzeit keine Nonstop-Flüge zwischen Österreich und den zwei genannten Sonderverwaltungszonen. Steigt man in Shanghai oder Peking in Richtung Österreich um, so unterliegt man der Vorlagepflicht eines negativen PCR-Befunds, der nicht älter als 48 Stunden sein darf. Nutzt man einen Airport außerhalb der Volksrepublik China, so ist dieser nicht erforderlich. Das ist übrigens auch dann der Fall, wenn man ab einem x-beliebigen chinesischen Airport indirekt, also mit Umstieg in einem anderen Staat, nach Österreich fliegt.
Vorsicht: Möglicherweise verlangt der Drittstaat, in dem man umsteigen möchte, ebenfalls einen PCR-Befund und/oder andere Unterlagen. Daher sollte man sich bei China-Reisen penibel genau über die aktuellen Bestimmungen auf der gesamten Reisekette informieren.
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