Das Landesgericht Korneuburg hat in einem erstinstanzlichen Urteil zahlreiche Zusatzgebühren der Fluggesellschaft Ryanair für unzulässig erklärt. Staatssekretärin Ulrike Königsberger-Ludwig und AK-Präsidentin Renate Anderl würdigten diese Entscheidung als wichtigen Erfolg für den Konsumentenschutz. Sie betonten, dass Flugreisende nicht mit versteckten und ungerechtfertigten Kosten belastet werden dürften.
Konkret beanstandet wurden 15 Vertragsklauseln von Ryanair, von denen das Gericht 14 als unzulässig einstufte. Dazu gehören unter anderem eine Gebühr von 25 Euro für Kleinkinder auf dem Schoß, 55 Euro für das Einchecken und 15 Euro für den Ausdruck der Bordkarte. Die Richter argumentierten, dass diese Gebühren nicht nachvollziehbar erklärt und sachlich nicht gerechtfertigt seien. Insbesondere die Gebühr für den Ausdruck der Bordkarte benachteilige ältere oder digital weniger versierte Personen.
Obwohl das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, da Ryanair Berufung eingelegt hat, rufen das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz (BMASGPK) und der Verein für Konsumenteninformation (VKI) betroffene Konsumenten auf, ihre Zahlungsbelege zu sichern. Sollte das Urteil in der zweiten Instanz bestätigt werden, könnten diese ihre Ansprüche gegenüber der Fluglinie geltend machen. Staatssekretärin Königsberger-Ludwig kündigte an, den Kampf gegen intransparente Geschäftspraktiken fortzusetzen, um faire Marktbedingungen für Konsumenten zu gewährleisten.