OGH kassiert Corona-Klausel von Ruefa Reisen

Ruefa Logo (Foto: Jan Gruber).
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Eine juristische Schlappe vor dem Obersten Gerichtshof hat die Verkehrsbüro-Tochter Ruefa Reisen erlitten. Eine Klausel, die das Rücktrittsrecht bei „künftigen coronabedingten Reisebeschränkungen“ ausschließen sollte, wurde vom österreichischen Höchstgericht gekippt.

Eine im Jahr 2021 verwendete Klausel des Reiseveranstalters nahm Reisenden pauschal jegliche Möglichkeit, bei künftig auftretenden coronabedingten Reisebeschränkungen kostenlos zu stornieren. Der Oberste Gerichtshof (OGH) gab der Klage des VKI statt und beurteilte die Klausel als gesetzwidrig. Das Urteil ist rechtskräftig.

Dass sich das Verkehrsbüro-Konzernmitglied die nun gekippte Klausel hat einfallen lassen, dürfte nicht rein zufällig sein. Über einen längeren Zeitraum hinweg deckte Österreich inflationär zahlreiche Staaten mit Reisewarnungen ein und praktizierte selbst bürokratische und komplizierte Einreisebestimmungen. Es gab und gibt keinen gesetzlichen Anspruch darauf, dass man Pauschalreisen im Falle einer behördlichen Reisewarnung kostenfrei stornieren oder umbuchen darf. Bislang war dies aber gelebte Praxis. Die kaum nachvollziehbaren und inflationär ausgesprochenen Reisewarnungen der Bundesregierung haben aber dazu geführt, dass viele Tour Operator nur noch dann gebührenfrei stornieren oder umbuchen lassen, wenn zuvor ein kostenpflichtiges Flex-Paket dazu gekauft wurde.

Im Verfahren, das vor dem EuGH geführt wurde, ging es um diesen Passus, der sich in den AGB von Ruefa Reisen fand: „Stornierungen aufgrund von zukünftigen ‘coronabedingten’ Reisebeschränkungen führen nicht mehr zu einem unentgeltlichen Rücktrittsrecht des Reisenden, da mittlerweile jedermann die Auswirkungen der COVID-19 bedingten Einschränkungen hinsichtlich der Reisefreiheit bekannt sein müssen. Das Rücktrittsrecht kommt nur bei unvermeidbaren und außergewöhnlichen Umständen zum Tragen, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses noch nicht bekannt gewesen sind. Sofern solche Umstände bereits bei der Buchung bekannt waren und sich in der Folge auch nicht wesentlich verschlechtert haben, kann ein kostenloser Reiserücktritt jedenfalls nicht gewährt werden.“

Diese Klausel widerspricht laut OGH aus mehreren Gründen dem Gesetz. Der Klausel zufolge führen „Stornierungen aufgrund von zukünftigen ‘coronabedingten’ Reisebeschränkungen“ in keinem Fall mehr zu einem unentgeltlichen Rücktrittsrecht der Reisenden. Ruefa brachte vor, dass unvorhersehbare Einschränkungen aus „coronabedingten“ Gründen nicht mehr denkbar seien, weil das weltweite Auftreten des SARS-CoV-2-Erregers bekannt sei. Dem ist laut OGH nicht zu folgen. Die Annahme, dass weitere – bisher noch nicht erfolgte – Einschränkungen nicht mehr denkbar seien, beruhe auf bloßer Spekulation. Diesen Teil der Klausel beurteilte der OGH daher als intransparent. Ruefa behalte sich dadurch einen unangemessen weiten Auslegungsspielraum vor.

Nach dem Pauschalreisegesetz (PRG) können Reisende kostenfrei vor Beginn der Pauschalreise von dieser zurücktreten, wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen. Die klagsgegenständliche Klausel stimmt nicht mit dem Text des PRG überein. Die „unvermeidbaren und außergewöhnlichen Umstände“ werden nicht näher definiert.

„Ruefa hat diese Klausel bereits im Frühjahr 2021 verwendet, als coronabedingte Reisebeschränkungen durchaus noch aufrecht waren. Der Umfang und die geografische Geltung von Reisebeschränkungen war aufgrund der volatilen Lage nicht zwingend voraussehbar. Bereits aus diesem Grund konnte es nicht gerechtfertigt sein, Verbraucher umfassend das Recht auf ein kostenlosen Reiserücktritt bei coronabedingten Reisebeschränkungen zu nehmen“, kommentiert Beate Gelbmann, Leiterin der Abteilung Klagen im VKI, das Verfahren.

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Amely Mizzi ist Executive Assistant bei Aviation Direct Malta in San Pawl il-Baħar. Zuvor war sie im Bereich Aircraft and Vessel Financing bei einem Bankkonzern tätig. Sie gilt als sprachliches Talent und spricht sieben Sprachen fließend. Ihre Freizeit verbringt sie am liebsten in Österreich auf der Schipiste und im Sommer an Mittelmeerstränden quasi vor der Haustür auf Gozo.
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