In diesem Jahr werden in Frankreich die Olympischen und Paralympischen Spiele über die Bühne gehen. Aus diesem Grund führt die Regierung per 1. Mai 2024 bis vorläufig 31. Oktober 2024 temporäre Grenzkontrollen im Schengen-Raum ein.
Betroffen sind sämtliche Landgrenzen zu Deutschland, Belgien, Luxemburg, Italien, Schweiz und Spanien. Generell soll an allen See- und Luftgrenzübertrittsstellen stichprobenartig kontrolliert werden. Das bedeutet für Flugpassagiere konkret, dass diese damit rechnen müssen, dass diese zwischen 1. Mai 2024 und 31. Oktober 2024 nach der Landung auf einem französischen Airport von der Polizei zum Vorweisen ihres Personalausweises oder Reisepasses aufgefordert werden können. Es ist damit zu rechnen, dass es mitunter zu Wartezeiten kommen könnte.