Gemäß der EU-Verordnung 261/2004 haben Passagiere im Fall einer Stornierung ihrer Buchung das Recht den bezahlten Ticketpreis innerhalb von sieben Tagen zurückbezahlt zu bekommen. Gutscheine sind nicht vorgesehen und auch von der EU-Kommission wurde klargestellt, dass die Passagiere nicht mit Gutscheinen, mit denen das Insolvenzrisiko abgewälzt wird, abgespeist werden dürfen. Doch darum scheren sich Austrian Airlines, Lauda, Wizzair und viele andere Airlines nicht sonderlich. Europaweit warten Hunderttausende auf die ihnen gesetzlich zustehende Rückzahlung ihrer Ticketgelder.
„In der Tourismusbranche herrscht seit der Covid 19 Pandemie umfassende Gesetzlosigkeit. Die Passagiere versucht man mit Gutscheinen oder Umbuchungen davon abzuhalten ihr Geld zurückzufordern, gleichzeitig fordern viele Staatshilfe an und versuchen zudem die Gehälter der Mitarbeiter*innen zu drücken,“ warnt Peter Kolba, Obmann des Verbraucherschutzvereines (VSV). „Der VSV hat daher mit TicketRefund eine Kooperation geschlossen, um Passagieren das Rückfordern des Flugpreises möglichst einfach und risikolos zu machen.“
Hinter TicketRefund steht das bislang auf das Eintreiben von Entschädigungsansprüchen spezialisierte Portal Fairplane. Über die Sammelaktion des VSV soll nun geschädigten Passagieren geholfen werden so schnell wie möglich an ihr Geld zu kommen. Doch ganz kostenfrei ist die Sache nicht, denn nur wenn die Airline innerhalb von sieben Tagen ausbezahlt, fällt keine Provision an. „Erfolgt die Zahlung noch vor einer individuellen Klage gegen die Airline beträgt die Erfolgsprovision für TicketRefund 14 Prozent des Erlöses. Muss die Rückzahlung gerichtlich durchgesetzt werden, dann beträgt die Erfolgsprovision für TicketRefund 28 Prozent des Erlöses“, ist in der Medienmitteilung zu den Kosten zu lesen.
„Die Reisenden sind momentan massiv verunsichert. Es gibt keine Auskunft und auch online sind keine ausreichenden Informationen für eine Rückerstattung zu finden, dahinter steckt System. Wir raten allen, die Nerven zu bewahren und nicht voreilig Gutscheine anzunehmen. Laut geltendem EU-Recht haben die Reisenden einen Anspruch auf Rückzahlung in bar. Wir bieten mit unserem Service TicketRefund Unterstützung durch auf Reiserecht versierte Vertragsanwälte, ohne Kostenrisiko. Nur im Erfolgsfall wird eine Provision vom ausgezahlten Betrag abgezogen. Reisende werden momentan als Banken missbraucht, die zinslose Kredite für Fluglinien und Reiseveranstalter geben, ohne es zu wollen“, erklärt Fairplane-Geschäftsführer Andreas Sernetz.