Poolliegen mit Handtüchern reserviert: Gericht spricht Reisepreisminderung zu

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Wer kennt das nicht: Man kommt am Vormittag auf einer Hotelanlage zu den Poolliegen und überall liegen schon Handtücher, die als „Reservierung“ dienen sollen. Doch genau das kann Reiseveranstalter teuer zu stehen kommen, stellte das Amtsgericht Hannover fest.

Immer mehr Hotels gehen aktiv gegen die „Reservierung“ von Pool- und Strandliegen vor. Nicht selten kommt es mittlerweile vor, dass die Bereiche abgesperrt sind, so dass Early-Bird-Handtuch-Experten durch die Röhre schauen. Auch werden oftmals Handtücher, die sich auf offensichtlich ungenutzten Liegen befinden, einfach entsorgt.

Im Fall, der es vor das Amtsgericht Hannover gebracht hat, war dies aber nicht der Fall. Die Urlauber klagten den Tour Operator auf Reisepreisminderung, weil stets alle Liegen mit Handtüchern „reserviert“ gewesen sein sollen. Das Gericht sprach den Klägern eine Reisepreisminderung in der Höhe von 322,77 Euro zu. Das Urteil wird wohl zur Folge haben, dass Reiseveranstalter künftig ihre Hotels anweisen werden, dass das Thema Handtücher auf Liegen genauer kontrolliert wird, denn es kann ja zu Rückforderungsansprüchen kommen.

Strandliegen (Foto: René Steuer).
Strandliegen (Foto: René Steuer).
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