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Präzedenzfall in Hamburg: Lufthansa erstreitet erstmals hohen Schadensersatz gegen Klimaprotestgruppe

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Die juristische Aufarbeitung der weitreichenden Protestaktionen der Gruppe „Letzte Generation“ erreicht einen neuen Höhepunkt. Die Fluggesellschaft Lufthansa hat vor dem Landgericht Hamburg einen richtungsweisenden Erfolg erzielt und kann erstmals eine substanzielle Schadensersatzforderung gegen die Verursacher einer Flughafenblockade durchsetzen.

Konkret geht es um eine Summe von 403.137,68 Euro gegen zehn Teilnehmer der Protestaktion, die am 13. Juli 2023 den Hamburger Flughafen über Stunden lahmlegte. Dieses Urteil schafft einen wichtigen Präzedenzfall für geschädigte Unternehmen und dürfte die juristische Auseinandersetzung zwischen der Wirtschaft und zivilen Protestgruppen fundamental verändern.

Die Blockade und ihre wirtschaftlichen Folgen

Der Protest am 13. Juli 2023 zählte zu den aufsehenerregendsten Aktionen der Gruppe, bei der sich Aktivisten widerrechtlich Zugang zum Rollfeld des Hamburger Flughafens verschafften und so den Flugbetrieb massiv störten. Die unmittelbare Folge der Blockade war die Annullierung und Verzögerung zahlreicher Flüge.

Allein die Lufthansa Group meldete, dass 57 ihrer Flüge von den Auswirkungen der Störaktion betroffen waren. Der nun zugesprochene Schadensersatz von über 400.000 Euro setzt sich vermutlich aus verschiedenen Schadenspositionen zusammen:

  1. Operative Kosten: Kosten für umgeleitete Flüge, zusätzliche Gebühren, Standzeiten der Flugzeuge und die notwendige Neubildung von Crews.
  2. Passagierentschädigungen: Ausgaben für Entschädigungen an betroffene Fluggäste gemäß der europäischen Verordnung.
  3. Logistische Mehraufwände: Kosten für die Unterbringung und Verpflegung von Passagieren sowie die Umbuchung auf Ersatzflüge.

Das Urteil des Landgerichts Hamburg sendet ein klares Signal, dass die Haftung der Protestierenden für die durch ihre Aktionen verursachten direkten wirtschaftlichen Schäden geltend gemacht werden kann.

Zunehmende juristische Konsequenzen

Der erfolgreiche Schadensersatzprozess durch Lufthansa steht im Kontext einer umfassenderen rechtlichen Aufarbeitung der Proteste. Die Gruppe „Letzte Generation“ sah sich in den letzten Jahren einer wachsenden Zahl von Straf- und Zivilverfahren gegenüber:

Strafrechtliche Verfolgung

Im Oktober wurden bereits zwei Klimaaktivisten vom Amtsgericht Köln zu Bewährungsstrafen verurteilt. Die strafrechtliche Verfolgung konzentriert sich auf Tatbestände wie Nötigung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte oder gefährlichen Eingriff in den Luftverkehr, abhängig von der Schwere und Art der Störung.

Zivilrechtliche Forderungen

Neben Lufthansa laufen Zivilverfahren zahlreicher weiterer geschädigter Parteien, darunter Flughäfen und andere Fluggesellschaften. Flughäfen machen in ihren Klagen unter anderem die Kosten für erhöhte Sicherheitsmaßnahmen, die Aufräumarbeiten am Rollfeld und den finanziellen Ausfall durch die Unterbrechung des Betriebs geltend. Die erfolgreiche Klage von Lufthansa liefert diesen Parteien nun eine juristische Blaupause und stärkt ihre Position.

Der gesamte Prozess unterstreicht die wachsende Bereitschaft von Unternehmen und öffentlichen Betreibern, die finanziellen Folgen der Proteste nicht mehr selbst zu tragen, sondern auf die Verursacher abzuwälzen.

Politische Reaktion: Verschärfung der Sanktionen

Die wiederholten Störaktionen an kritischer Infrastruktur, insbesondere an Flughäfen, haben auch die Bundesregierung zu politischen Konsequenzen veranlasst. Die Regierung hat kürzlich eine Verschärfung der Strafen für Störaktionen auf dem Rollfeld beschlossen.

Die Gesetzesinitiative zielt darauf ab, die juristischen Werkzeuge zu schärfen und die abschreckende Wirkung von Strafen zu erhöhen. Konkret sollen die Tatbestände, die den unbefugten Zugang zu und die Störung des Flugbetriebs auf Rollfeldern betreffen, mit höheren Freiheits- und Geldstrafen belegt werden. Dies soll verhindern, dass Protestaktionen die Sicherheit des Luftverkehrs gefährden und massive wirtschaftliche Schäden verursachen. Die Maßnahme reagiert auf die öffentliche Debatte über die Verhältnismäßigkeit der Protestformen und die Notwendigkeit, die Funktionsfähigkeit kritischer Infrastruktur zu schützen.

Der Ausgang des Hamburger Zivilverfahrens und die politische Reaktion auf Bundesebene signalisieren eine zunehmende Härte der Reaktion des Staates und der Wirtschaft auf Formen des zivilen Ungehorsams, die mit hohen volkswirtschaftlichen und individuellen Kosten verbunden sind. Die juristische Aufarbeitung wird voraussichtlich noch Jahre andauern und ist ein zentrales Feld, in dem die Grenzen zwischen Protestrecht und Haftbarkeit neu definiert werden.

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