Ein schwer betrunkener und aggressiver Fluggast hat am Samstag, dem 20. Juni 2026, am Flughafen Dortmund einen größeren Polizeieinsatz ausgelöst. Die Fluggesellschaft schloss den 35-jährigen serbischen Staatsangehörigen aufgrund seines offensichtlichen Rauschzustandes kurz vor dem Einstieg von der Beförderung auf dem geplanten Flug nach Belgrad aus.
Obwohl der Mann die Ausreisekontrolle bereits erfolgreich durchlaufen hatte, musste er von Einsatzkräften der Bundes- und Landespolizei aus dem Sicherheitsbereich eskortiert werden. Da er dem behördlichen Platzverweis für das Flughafengelände wiederholt keine Folge leistete und ein zunehmend unkooperatives Verhalten an den Tag legte, wurde schließlich die Gewahrsamnahme angeordnet.
Auf dem Weg zur Wache eskalierte die Situation weiter, als der Mann die Beamten massiv verbal beleidigte und aktiven physischen Widerstand gegen die polizeiliche Maßnahme leistete. Die Polizisten mussten dem Randalierer schließlich Handfesseln anlegen, um den Transport sicher durchzuführen. Ein auf der Dienststelle durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von rund zwei Promille. Auch während des anschließenden Aufenthalts in der Zelle beruhigte sich der Passagier nicht und beschädigte Teile des dortigen behördlichen Inventars. Die Bundespolizei leitete daraufhin mehrere Ermittlungsverfahren ein, die unter anderem die Tatbestände der Beleidigung, des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte sowie der Sachbeschädigung umfassen. Zur Absicherung des anstehenden Strafverfahrens wurde noch vor Ort eine gesetzliche Sicherheitsleistung in Höhe von 400 Euro eingehoben.
Der Vorfall reiht sich ein in eine landesweit wachsende Zahl von Konflikten mit alkoholisierten oder unrührigen Passagieren an deutschen Verkehrsflughäfen, die im Fachjargon als „Unruly Passengers“ bezeichnet werden. Fluggesellschaften und Luftsicherheitsbehörden greifen bei Sicherheitsrisiken im Vorfeld des Fluges zunehmend strikt durch, da randalierende Fluggäste an Bord eine erhebliche Gefährdung für den geordneten Flugbetrieb und die Sicherheit der übrigen Passagiere darstellen. Die rechtlichen Konsequenzen für ein solches Verhalten sind streng geregelt. Neben den strafrechtlichen Ermittlungen der Bundespolizei müssen betroffene Personen mit zivilrechtlichen Schadensersatzforderungen der Fluggesellschaften für verpasste Slots oder Flugverzögerungen sowie mit langfristigen Beförderungsverboten durch die Fluglinien rechnen.