Die US-amerikanische Fluggesellschaft American Airlines hat sich mit der staatlichen Chancengleichheitsbehörde Equal Employment Opportunity Commission (EEOC) auf einen Vergleich zur Beilegung einer Klage wegen Diskriminierung von Menschen mit Behinderung geeinigt.
Wie die Behörde am 28. August 2026 bekanntgab, zahlt das Unternehmen 200.000 US-Dollar an eine ehemalige Mitarbeiterin aus Fort Worth im Bundesstaat Texas. Der Betroffenen, die während ihres Arbeitsverhältnisses an kortikaler Blindheit erkrankte, wurden nach Angaben der Ermittler angemessene Vorrichtungen zur Erfüllung ihrer Aufgaben verwehrt. Stattdessen verblieb sie knapp vier Jahre lang bei unbezahlter Freistellung im Arbeitsverhältnis, bevor das Unternehmen das Beschäftigungsverhältnis beendete. Die Vereinbarung beinhaltet neben der Geldzahlung Auflagen zur Anpassung der betrieblichen Software-Entwicklung und Schulungspflichten für das Personalwesen.
Hintergrund des Vorfalls am Hauptsitz in Fort Worth
Nach den Feststellungen der EEOC trat bei der Mitarbeiterin während ihrer Beschäftigung am Konzernsitz von American Airlines in Fort Worth eine visuelle Beeinträchtigung in Form einer kortikalen Blindheit ein. Zur Fortführung ihrer Tätigkeit im Betrieb beantragte die Beschäftigte die Erlaubnis zur Nutzung einer speziellen Screenreader-Software. Diese Programme wandeln Bildschirminhalte in synthetische Sprachausgabe oder Braille-Zeichen um und ermöglichen visuell eingeschränkten Personen die Bedienung komplexer EDV-Systeme. Als Ausweichmöglichkeit bat die Frau um die Versetzung auf eine andere freie Stelle innerhalb des Konzerns.
Die Aufsichtsbehörde warf dem Luftfahrtsystemanbieter vor, keine gesetzlich vorgeschriebenen Schritte unternommen zu haben, um die Zugänglichkeit der internen Buchungs- und Verwaltungssysteme zu prüfen oder Alternativarbeitsplätze bereitzustellen. Nach einer knapp vierjährigen unbezahlten Freistellung folgte die Kündigung. Ronald L. Phillips, amtierender regionaler Chefjurist der EEOC in Dallas, erklärte, dass sehbehinderten Arbeitnehmern die Möglichkeit eingeräumt werden müsse, ihre Qualifikationen im Betrieb einzubringen, sofern dies durch zumutbare Vorkehrungen machbar sei.
Vorgaben des Americans with Disabilities Act und rechtliche Schritte
Das Verfahren wurde unter dem Aktenzeichen US EEOC gegen American Airlines, Inc. vor dem US-Bundesbezirksgericht für den nördlichen Distrikt von Texas geführt. Die Anklage stützte sich auf die Bestimmungen des Americans with Disabilities Act (ADA). Das US-Bundesgesetz verpflichtet Arbeitgeber dazu, qualifizierten Beschäftigten mit gesundheitlichen Einschränkungen angemessene Kausalhilfen am Arbeitsplatz bereitzustellen, solange dies für das Unternehmen keine unzumutbare Härte darstellt.
Bevor die EEOC die gerichtliche Klage einreichte, versuchte die Behörde nach eigenen Angaben, im Rahmen eines administrativen Schlichtungsverfahrens eine außergerichtliche Einigung zu erzielen. Nachdem diese Gespräche ohne Ergebnis geblieben waren, übernahm die Regionaldirektion Dallas die juristische Vertretung. Der Fall verdeutlicht, dass Barrierefreiheit in technologisch geprägten Branchen wie der Zivilluftfahrt über physische Zugänge am Arbeitsplatz hinausreicht und die digitale Infrastruktur einschließen muss.
Auflagen des Gerichtsvergleichs und digitale Anpassungen
Teil der Beilegung ist ein auf zwei Jahre angelegter gerichtlicher Zustimmungserlass (Consent Decree). Dieser verpflichtet American Airlines dazu, international anerkannte Standards für barrierefreie Webinhalte, die sogenannten Web Content Accessibility Guidelines (WCAG), in die Neuentwicklung interner Softwarelösungen zu integrieren. Dies betrifft insbesondere eine neue Anwendungssoftware für Reservierungssysteme, deren Einführung für das Jahr 2027 vorgesehen ist.
Das Abkommen sieht vor, dass die Fluggesellschaft nach Einführung der Software eine Überprüfung durch qualifizierte Fachkräfte durchführen lassen muss. Zudem muss das Unternehmen bis zu 120 Arbeitsstunden aufwenden, um verbleibende Nutzungshürden für sehbehinderte Beschäftigte gezielt zu beseitigen. Neben den technischen Vorhaben verpflichtet der Vergleich American Airlines dazu, das Personalwesen im Umgang mit Anträgen auf Arbeitsplatzanpassungen zu schulen, Hinweise zum Diskriminierungsverbot im Betrieb auszuhängen und der EEOC regelmäßig Bericht über eingehende Anträge von Mitarbeitern zu erstatten.
Stellungnahme des Unternehmens und Branchenkontext
In einer Stellungnahme bestätigte American Airlines, dass das Unternehmen weiterhin das Ziel verfolge, allen qualifizierten Mitarbeitern Chancengleichheit und angemessene Anpassungen zu gewährleisten. Die internen Prozesse sollen fortlaufend überprüft werden, um ein inklusives Arbeitsumfeld zu bieten.
Die Auseinandersetzung trifft die Luftfahrtbranche in einer Phase, in der Arbeitsabläufe in der Passagierabfertigung und im Reservierungswesen zunehmend digitalisiert werden. Die Integration von Barrierefreiheitsstandards bei der Programmierung betriebsrelevanter Software gewinnt dabei für Arbeitgeber an Bedeutung, um den gesetzlichen Anforderungen des Arbeitsmarktes zu entsprechen.