Reisebüroverband: Spanisches Gericht lehnt Strafanzeige gegen Ryanair ab

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Der irische Billigflieger Ryanair verklagt seit vielen Jahren so genannte Online-Travel-Agents, die unter Nutzung von Screen-Scraping Tickets verkaufen. In Spanien hat man sich eine Strafanzeige seitens des Reisebüroverbandes ACAVE eingehandelt. Diese wurde nun von einem Gericht abgelehnt.

Hintergrund ist, dass Ryanair öffentlich behauptet hat, dass OTAs Flugscheine und Zusatzleistungen teurer verkaufen würden als der Billigflieger selbst. Weiters führte der Lowcoster an, dass häufig unzutreffende Kontaktdaten zur Verfügung gestellt werden, so dass die direkte Kommunikation mit dem Fluggast unterbunden wird. Auch sollen Erstattungszahlungen verschleppt werden. Gegen diese Behauptungen ging der ACAVE vor. Ein Gericht in Barcelona lehnte die Strafanzeige ab. Daraus folgert die Billigfluggesellschaft, dass die Aussagen zutreffend sein sollen.

„Wir begrüßen dieses Gerichtsurteil, das Ryanair definitiv das Recht gibt, auf den Schaden aufmerksam zu machen, den OTAs dem Image von Ryanair und den Ryanair-Kunden zufügen, indem sie ihnen überhöhte Preise in Rechnung stellen, unsere Möglichkeiten zur direkten Kontaktaufnahme mit ihnen bei wichtigen Flug-Updates behindern und Erstattungen, auf die sie Anspruch haben, blockieren. Wir empfehlen allen Kunden, ihre Flüge direkt auf der Ryanair-Website oder in der App zu buchen, um die günstigsten Tarife und einen direkten Kundenservice zu erhalten. Kunden sollten auf das Ryanair Verified Siegel achten, um sicherzustellen, dass sie direkt bei Ryanair buchen und den besten Preis und Service erhalten“, so Dara Brady von Ryanair.

Boeing 737-800 (Foto: Jan Gruber).
Boeing 737-800 (Foto: Jan Gruber).
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