Die internationalen Reiseregeln unterscheiden sich in Zeiten wie diesen teilweise sehr voneinander. Dabei kommt es im Ernstfall auf spezifische Besonderheiten an.
Herkömmliche Reisedokumente wie Reisepass oder Visa rücken heutzutage bei der Reiseplanung tendenziell in den Hintergrund. Denn vor Reiseantritt in ein bestimmtes Land stellt sich wohl bei jedem Reisenden die Frage: Welche CoV-Nachweis muss ich bei Einreise vorzeigen? Dabei gehen vor allem Drittstaaten in die Offensive und verschärfen die Regeln deutlich.
Die Republik Kosovo schließt sich den Staaten an, welche die vollständige Impfung als Bedingung für die Einreise machen. Ab dem 3. Jänner 2022 muss bei der Einreise in das Land ein vollständiger Impfnachweis vorgelegt werden, allfällige Genesung- oder Testnachweise werden nicht mehr akzeptiert. Kosovarische Staatsangehörige oder Personen mit gültigem Aufenthaltstitel werden dahingehend privilegiert, dass sie sich an der Grenze impfen lassen können – andernfalls wird die Einreise auch diesen Personengruppen verweigert. Bis zum besagten Tag gilt eine Übergangsregelung, demnach reicht bis zum 2. Jänner ein negativer PCR-Test, der maximal 48 Stunden alt ist, in Verbindung mit einem Nachweis für die erfolgte Erstimpfung (oder Genesung!) aus, informiert das kosovarische Außenministerium.
Die Einreise nach Nordmazedonien ist zunächst einmal an gängige Voraussetzungen geknüpft. Die Vorlage eines Impfnachweises (Vollimmunisierung) und eines ärztlichen Zeugnisses über einen negativen PCR SARS-CoV-2 Test (nicht älter als 72 Stunden vor Einreise) oder eines negativen Antigentests (nicht älter als 48 Stunden vor Einreise) berechtigen zur Einreise. Bei den Genesenen wird aber eine härtere Schiene gefahren. Denn ein Genesungsnachweises darf keinesfalls älter als 45 Tage sein.
Wer etwa nach Montenegro einreisen möchte, der sollte sicherheitshalber darüber nachdenken, wie lange der letzte Stich denn schon her ist. Denn das Land an der Adriaküste akzeptiert nur jene Covid-19-Impfungen, die nicht länger als sechs Monate zurück liegen. Hierzulande dient die Vollimmunisierung hingegen ganze neun Monate als „Eintrittskarte“ in das Land. Auch beim zweiten G – den Genesenen – verhält es sich ähnlich, ein Genesenennachweis darf ebenfalls nicht älter als 180 Tage sein.